Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 36, Nein: 0, Enthaltungen: 3

Stadtverordnetenvorsteher Hollender verweist auf § 25 -Widerstreit der Interessen-. Es nehmen alle Stadtverordneten an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt teil.

 

Beschluss:

 

1.     Das Planverfahren zum Bebauungsplan Nr. 86 „Tepler Straße/Am Dachspfad“, Teil II in Friedberg – Kernstadt, für das die Stadtverordnetenversammlung am 12.12.2013 die Aufstellung im Normalverfahren beschlossen hat, wird als Verfahren nach § 13 a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) weitergeführt. Allerdings wird auf die Möglichkeit der Beschleunigung des Verfahrens verzichtet, darüber hinaus wird nicht auf die Erstellung eines Umweltberichtes verzichtet.

 

2.     Mit dem vorliegenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 86 „Tepler Straße/Am Dachspfad“, Teil II in Friedberg – Kernstadt, einschließlich der Begründung und mit den gemäß § 9 (4) BauGB in Verbindung mit § 81 (1) HBO in den Bebauungsplan aufgenommenen bauordnungsrechtlichen Festsetzungen wird die öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB durchgeführt. Die Stellungnahmen der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 BauGB werden gemäß § 4a (2) BauGB gleichzeitig mit der Auslegung eingeholt.

 


Abstimmungsergebnis: