Sitzung: 05.06.2014 Stadtverordnetenversammlung
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 39, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 11-16/0917
Stadtverordnetenvorsteher
Hollender verweist auf § 25 -Widerstreit der Interessen-. Es nehmen alle
Stadtverordneten an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem
Tagesordnungspunkt teil.
Beschluss:
Mit dem vorliegenden Entwurf des Bebauungsplans Nr. 78 „Gießener Straße“
einschließlich der Begründung wird die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs.2
BauGB durchgeführt. Die Stellungnahmen der Behörden und der sonstigen Träger
öffentlicher Belange gem. § 4 BauGB werden gem. § 4a Abs. 2 BauGB gleichzeitig
mit der Auslegung eingeholt.
Abstimmungsergebnis: