Sitzung: 21.05.2014 Ausschuss für Energie, Wirtschaft und Verkehr
Beschluss: zurückgestellt
Vorlage: 11-16/0450
Amtsleiter Schlerf stellt dar, dass bei einem Durchfahrverbot auf der
Kaiserstraße ein Ausweichstrecke auf städtischen Straßen auszuweisen ist. Einen
Verweis auf die Umgehungsstraße B3 ist nicht möglich. Die Abstimmung mit
Hessen-Mobil ist zeitaufwändig. Einvernehmen wurde hergestellt, den Antrag
weiter zu prüfen.