Beschluss: zurückgestellt

Amtsleiter Schlerf stellt dar, dass bei einem Durchfahrverbot auf der Kaiserstraße ein Ausweichstrecke auf städtischen Straßen auszuweisen ist. Einen Verweis auf die Umgehungsstraße B3 ist nicht möglich. Die Abstimmung mit Hessen-Mobil ist zeitaufwändig. Einvernehmen wurde hergestellt, den Antrag weiter zu prüfen.