Sitzung: 22.05.2014 Ausschuss für Bauwesen, Planung, Umwelt und Konversion
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 11-16/0918
Auf Nachfrage von Mitglied Uebelacker sagt Bürgermeister Keller zu, dass
im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens geprüft werde, ob der große Ahorn an der
Ecke „Am Dachspfad / Königsberger Straße“ als erhaltenswerter Baum festgesetzt
werden könne.
Beschluss:
1.
Das
Planverfahren zum Bebauungsplan Nr. 86 „Tepler Straße/Am Dachspfad“, Teil II in
Friedberg – Kernstadt, für das die Stadtverordnetenversammlung am 12.12.2013
die Aufstellung im Normalverfahren beschlossen hat, wird als Verfahren nach §
13 a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) weitergeführt. Allerdings wird
auf die Möglichkeit der Beschleunigung des Verfahrens verzichtet, darüber
hinaus wird nicht auf die Erstellung eines Umweltberichtes verzichtet.
2.
Mit dem
vorliegenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 86 „Tepler Straße/Am Dachspfad“,
Teil II in Friedberg – Kernstadt, einschließlich der Begründung und mit den
gemäß § 9 (4) BauGB in Verbindung mit § 81 (1) HBO in den Bebauungsplan
aufgenommenen bauordnungsrechtlichen Festsetzungen wird die öffentliche
Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB durchgeführt. Die Stellungnahmen der Behörden und
der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 BauGB werden gemäß § 4a (2)
BauGB gleichzeitig mit der Auslegung eingeholt.
Abstimmungsergebnis: