Sitzung: 06.05.2014 Ausschuss für Bauwesen, Planung, Umwelt und Konversion
Beschluss: Mehrheitlich in Abänderung beschlossen
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 4, Enthaltungen: 0
Vorlage: 11-16/0908
Der Ausschuss für Bauwesen, Planung, Umwelt und Konversion
ist sich einig, dass in anderer Reihenfolge als der im Magistratsbeschluss
vorgegebenen, beraten werde.
Beschluss:
Dem Vorranggebiet
7601 in Friedberg – Bruchenbrücken wird im Prinzip zugestimmt; allerdings wurde
bei der Ermittlung der Fläche nicht der notwendige Abstand zu den
Aussiedlerhöfen berücksichtigt - die Fläche ist bei Anwendung des 600m-Abstands
also entsprechend zu reduzieren.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen
Ja 9 Nein 0 Enthaltung 0
Dem Vorranggebiet
7804 in Friedberg – Ockstadt (am Galgenkopf) wird nicht zugestimmt.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich beschlossen
Ja 7 Nein 2 Enthaltung 0
Bevor über den Punkt
„Vorranggebiet 7800 in Friedberg – Ockstadt (am Winterstein)“ beraten wird,
wird durch Mitglied Ster ein Antrag zu
diesem Punkt verlesen. Der Antrag ersetzt inhaltlich den Beschluss des
Magistrats. Um allen Mitgliedern die Gelegenheit der Kenntnisnahme dieses
Antrages zu geben, wird in einer anberaumten Pause von 10 Minuten der Antrag an
die Mitglieder verteilt.
Nach anschließender
Beratung wird folgender Beschluss gefasst:
Beschluss:
Der Magistrat stimmt der Ausweisung des Vorranggebietes
7800 in Friedberg-Ockstadt (am Winterstein) aufgrund der hohen ökologischen
Wertigkeit, die sich insbesondere aus den dortigen alten und dichten
Eichenbeständen ergibt, sowie der besonderen Erholungsfunktion des Waldgebietes
nicht zu.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich
abgelehnt
Ja 4 Nein 5 Enthaltung 0
Nach diesem
Beschluss wird über den von Mitglied
Ster vorgelegten Antrag abgestimmt und wie folgt beschlossen:
Beschluss:
Dem Vorranggebiet 7800 in Friedberg-Ockstadt
(am Winterstein) wird zugestimmt. Der Regionalverband wird beauftragt zu
prüfen, ob eine Verschiebung des Vorranggebietes in Richtung Westen unter
Verringerung der Abstandsflächen zum Limes entsprechend dem Entwurf der
Einwendungen aus dem Antrag 11-16/0901, Seiten 2 bis 6 möglich ist.
Der Regionalverband wird zusätzlich
beauftragt, eine detaillierte Landschaftsbildprüfung im Hinblick auf die Höhe
und die mögliche Zahl der Anlagen unter Berücksichtigung der Erholungsfunktion
dieses Raumes durchzuführen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich in
Abänderung beschlossen
Ja 5 Nein 4 Enthaltung 0
Abstimmungsergebnis: