Beschluss: Mehrheitlich in Abänderung beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 4, Enthaltungen: 0

Der Ausschuss für Bauwesen, Planung, Umwelt und Konversion ist sich einig, dass in anderer Reihenfolge als der im Magistratsbeschluss vorgegebenen, beraten werde.

 

Beschluss:

 

Dem Vorranggebiet 7601 in Friedberg – Bruchenbrücken wird im Prinzip zugestimmt; allerdings wurde bei der Ermittlung der Fläche nicht der notwendige Abstand zu den Aussiedlerhöfen berücksichtigt - die Fläche ist bei Anwendung des 600m-Abstands also entsprechend zu reduzieren.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig beschlossen

Ja 9  Nein 0  Enthaltung 0 

 

 

Dem Vorranggebiet 7804 in Friedberg – Ockstadt (am Galgenkopf) wird nicht zugestimmt.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich beschlossen

Ja 7  Nein 2  Enthaltung 0 

 

Bevor über den Punkt „Vorranggebiet 7800 in Friedberg – Ockstadt (am Winterstein)“ beraten wird, wird durch Mitglied Ster ein Antrag zu diesem Punkt verlesen. Der Antrag ersetzt inhaltlich den Beschluss des Magistrats. Um allen Mitgliedern die Gelegenheit der Kenntnisnahme dieses Antrages zu geben, wird in einer anberaumten Pause von 10 Minuten der Antrag an die Mitglieder verteilt.

Nach anschließender Beratung wird folgender Beschluss gefasst:

 

Beschluss:

 

Der Magistrat stimmt der Ausweisung des Vorranggebietes 7800 in Friedberg-Ockstadt (am Winterstein) aufgrund der hohen ökologischen Wertigkeit, die sich insbesondere aus den dortigen alten und dichten Eichenbeständen ergibt, sowie der besonderen Erholungsfunktion des Waldgebietes nicht zu.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich abgelehnt

Ja 4  Nein 5  Enthaltung 0 

 

Nach diesem Beschluss wird über den von Mitglied Ster vorgelegten Antrag abgestimmt und wie folgt beschlossen:

 

Beschluss:

 

Dem Vorranggebiet 7800 in Friedberg-Ockstadt (am Winterstein) wird zugestimmt. Der Regionalverband wird beauftragt zu prüfen, ob eine Verschiebung des Vorranggebietes in Richtung Westen unter Verringerung der Abstandsflächen zum Limes entsprechend dem Entwurf der Einwendungen aus dem Antrag 11-16/0901, Seiten 2 bis 6 möglich ist.

Der Regionalverband wird zusätzlich beauftragt, eine detaillierte Landschaftsbildprüfung im Hinblick auf die Höhe und die mögliche Zahl der Anlagen unter Berücksichtigung der Erholungsfunktion dieses Raumes durchzuführen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich in Abänderung beschlossen

Ja 5  Nein 4  Enthaltung 0 

 


Abstimmungsergebnis: