Sitzung: 10.04.2014 Stadtverordnetenversammlung
Beschluss: Mehrheitlich mit Ergänzung beschlossen
Vorlage: 11-16/0900
Fraktionsvorsitzende
Götz begründet den Antrag.
Antragstext:
1.
Die
Stadt Friedberg erwartet zur Wiederherstellung ihrer finanziellen
Handlungsfähigkeit, dass nach dem Urteil des Staatsgerichtshofs vom 21.05.2013
(„Alsfeld“-Urteil) die Kommunen in Hessen eine an ihren Aufgaben orientierte
Finanzausstattung erhalten.
2.
Hierzu
sind bereits im Haushaltsjahr 2014 die Kürzungen im Kommunalen Finanzausgleich
in höhe von rd. 400 Mio. EUR zurückzunehmen. Die Kompensationsumlage, die in
ihrer bisherigen Forma verfassungswidrig ist, ist auszusetzen.
3.
Die
Stadt Friedberg fordert für den Ausbau der Kinderbetreuung eine angemessene
Finanzausstattung durch das Land, die insbesondere den hohen Betriebskosten der
Betreuung im U3-Bereich gerecht wird. Das Land Hessen wird aufgefordert, nicht
nur Bundesmittel an die Kommunen weiterzuleiten, sondern den Anteil des Landes
an der Finanzierung der U3-Betreuung deutlich zu erhöhen.
4.
Das
Konnexitätsprinzip ist künftig durch das Land Hessen vorbehaltlos anzuerkennen
und zu beachten. Das Land wird aufgefordert, keine zusätzlichen Aufgaben auf
die Stadt Friedberg zu übertragen, wenn nicht gleichzeitig die vollständige
Erstattung der Kosten gewährleistet ist.
5.
Die
rigiden Vorgaben des „Herbst-Erlasses“ des Hessischen Innenministers vom
03.03.2914 ohne Einbettung in ein Gesamtkonzept von Kommunikation,
Unterstützung und Beteiligung der Kommunen verschärft die Lage vor Ort, statt
zu ihrer Lösung beizutragen. Ein konstruktives, partnerschaftliches und
zielorientiertes Miteinander von Land und Kommunen sieht anders aus.
6.
Der
Magistrat wird beauftragt, die obigen Positionen an die verantwortlichen
Stellen des Landes Hessen weiterzuleiten und ihnen auf allen ihm zur Verfügung
stehenden Wegen Nachdruck zu verschaffen.
Stadtverordneter
Weiberg bittet um Einzelabstimmung.
Fraktionsvorsitzende
Götz und Fraktionsvorsitzender Güssgen-Ackva formulieren eine Erweiterung des
bisherigen Antragstextes:
„Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Friedberg ist sich ihrer Verantwortung für die finanzielle Lage der Stadt
bewusst.
Sie
verweist auf die bereits mehr als 10-jährigen intensiven
Konsolidierungsbemühungen der Stadt, die bereits zu nachhaltigen
Konsolidierungserfolgen geführt haben.“
Nach ausführlicher
Diskussion fasst die Stadtverordnetenversammlung folgenden erweiterten
Beschluss:
1. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Friedberg
ist sich ihrer Verantwortung für die finanzielle Lage der Stadt bewusst.
Sie
verweist auf die bereits mehr als 10-jährigen intensiven Konsolidierungsbemühungen
der Stadt, die bereits zu nachhaltigen Konsolidierungserfolgen geführt haben.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich beschlossen |
Ja 26 Nein 14 Enthaltung 0 |
2.
Die
Stadt Friedberg erwartet zur Wiederherstellung ihrer finanziellen
Handlungsfähigkeit, dass nach dem Urteil des Staatsgerichtshofs vom 21.05.2013
(„Alsfeld“-Urteil) die Kommunen in Hessen eine an ihren Aufgaben orientierte
Finanzausstattung erhalten.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich beschlossen |
Ja 26 Nein 14 Enthaltung 0 |
3.
Hierzu
sind bereits im Haushaltsjahr 2014 die Kürzungen im Kommunalen Finanzausgleich
in Höhe von rd. 400 Mio. EUR zurückzunehmen. Die Kompensationsumlage, die in
ihrer bisherigen Forma verfassungswidrig ist, ist auszusetzen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich beschlossen |
Ja 26 Nein 14 Enthaltung 0 |
4. Die
Stadt Friedberg fordert für den Ausbau der Kinderbetreuung eine angemessene
Finanzausstattung durch das Land, die insbesondere den hohen Betriebskosten der
Betreuung im U3-Bereich gerecht wird. Das Land Hessen wird aufgefordert, nicht
nur Bundesmittel an die Kommunen weiterzuleiten, sondern den Anteil des Landes
an der Finanzierung der U3-Betreuung deutlich zu erhöhen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich beschlossen |
Ja 25 Nein 14 Enthaltung 1 |
5. Das
Konnexitätsprinzip ist künftig durch das Land Hessen vorbehaltlos anzuerkennen
und zu beachten. Das Land wird aufgefordert, keine zusätzlichen Aufgaben auf
die Stadt Friedberg zu übertragen, wenn nicht gleichzeitig die vollständige
Erstattung der Kosten gewährleistet ist.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich beschlossen |
Ja 25 Nein 14 Enthaltung 1 |
6. Die
rigiden Vorgaben des „Herbst-Erlasses“ des Hessischen Innenministers vom
03.03.2914 ohne Einbettung in ein Gesamtkonzept von Kommunikation,
Unterstützung und Beteiligung der Kommunen verschärft die Lage vor Ort, statt
zu ihrer Lösung beizutragen. Ein konstruktives, partnerschaftliches und zielorientiertes
Miteinander von Land und Kommunen sieht anders aus.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich beschlossen |
Ja 22 Nein 17 Enthaltung 1 |
7. Der
Magistrat wird beauftragt, die obigen Positionen an die verantwortlichen
Stellen des Landes Hessen weiterzuleiten und ihnen auf allen ihm zur Verfügung
stehenden Wegen Nachdruck zu verschaffen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich beschlossen |
Ja 26 Nein 14 Enthaltung 0 |
Abstimmungsergebnis: