Ortsvorsteher Dr. Rack berichtet von zunehmenden Nachbarschaftsstreitigkeiten (z.B. in der Wegwarte/Kreuzgasse oder bei Kleingärtennutzung), die ihm von Streitparteien in der Ortsvorstehersprechstunde oder unmittelbar im Ort zugetragen werden. Der Ortsvorsteher aber hat keine Ordnungs- bzw. Polizeigewalt und kann die Beschwerden lediglich dem Ordnungsamt zur Abhilfe übermitteln. Des Weiteren weist er Streitparteien an den Schiedsmann bzw. bittet ggf. direkt die staatliche Polizei zu kontaktieren.