Sitzung: 27.03.2014 Ausschuss für Bauwesen, Planung, Umwelt und Konversion
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 11-16/0861
Beschluss:
Mit dem vorliegenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 88 „Einfacher Bebauungsplan Kernstadt“ einschließlich der Begründung wird die öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB durchgeführt. Die Stellungnahmen der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 BauGB werden gemäß § 4a (2) BauGB gleichzeitig mit der Auslegung eingeholt.
Abstimmungsergebnis: