Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 3, Enthaltungen: 0

Vorsitzender Contag beantragt, die Öffentlichkeit bei der Beratung gemäß § 33 (4) der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung und der Ausschüsse der Stadt Friedberg vom 03. Mai 2002 zu beteiligen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig beschlossen

Ja 9  Nein 0  Enthaltung 0

 

Daraufhin erläutert Herr Luxem, Immobilienleiter der Lidl Vertriebs-GmbH & Co.KG, ausführlich die betriebswirtschaftlichen Hintergründe der beiden Friedberger Standorte und beantwortet alle Fragen der Ausschussmitglieder.

 

Beschluss:

 

1.     Der Bebauungsplan Nr. 74 „Nördliche Fauerbacher Straße“ in Friedberg – Kernstadt wird  gemäß § 1 Abs. 8 BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren geändert. Das Planverfahren erhält die Bezeichnung „Bebauungsplanes Nr. 74 „Nördliche Fauerbacher Straße in Friedberg – Kernstadt“, 1. Änderung. Der Geltungsbereich der Änderung ist im anliegenden Lageplan dargestellt (Anlage 1 der Vorlage).

2.     Mit dem vorliegenden Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 74 „Nördliche Fauerbacher Straße“ einschließlich der Begründung (Anlage 2 und 3 der Vorlage) wird die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs.2 BauGB durchgeführt. Die Stellungnahmen der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 BauGB werden gem. § 4a Abs. 2 BauGB gleichzeitig mit der Auslegung eingeholt.


Abstimmungsergebnis: