Sitzung: 27.03.2014 Ausschuss für Bauwesen, Planung, Umwelt und Konversion
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 3, Enthaltungen: 0
Vorlage: 11-16/0806
Vorsitzender Contag beantragt, die Öffentlichkeit bei der Beratung gemäß
§ 33 (4) der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung und der
Ausschüsse der Stadt Friedberg vom 03. Mai 2002 zu beteiligen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen
Ja 9 Nein 0 Enthaltung 0
Daraufhin erläutert Herr Luxem, Immobilienleiter der Lidl Vertriebs-GmbH
& Co.KG, ausführlich die betriebswirtschaftlichen Hintergründe der beiden
Friedberger Standorte und beantwortet alle Fragen der Ausschussmitglieder.
Beschluss:
1.
Der Bebauungsplan Nr. 74 „Nördliche Fauerbacher
Straße“ in Friedberg – Kernstadt wird
gemäß § 1 Abs. 8 BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB im vereinfachten
Verfahren geändert. Das Planverfahren erhält die Bezeichnung „Bebauungsplanes
Nr. 74 „Nördliche Fauerbacher Straße in Friedberg – Kernstadt“, 1. Änderung.
Der Geltungsbereich der Änderung ist im anliegenden Lageplan dargestellt
(Anlage 1 der Vorlage).
2. Mit dem vorliegenden Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 74 „Nördliche Fauerbacher Straße“ einschließlich der Begründung (Anlage 2 und 3 der Vorlage) wird die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs.2 BauGB durchgeführt. Die Stellungnahmen der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 BauGB werden gem. § 4a Abs. 2 BauGB gleichzeitig mit der Auslegung eingeholt.
Abstimmungsergebnis: