Der Ortsvorsteher berichtet, dass die Flutlichtanlage inzwischen errichtet ist.

 

Der Ortsbeirat geht davon aus, dass der dabei durch das eingesetzte schwere Gerät entstandene Flurschaden auf dem Parkplatz des Sportplatzes seitens des Verursachers oder des Bauhofes wieder beseitigt wird?