Beschluss: beschlossen

Die Mitglieder des Ausschusses für Bauwesen, Planung, Umwelt und Konversion schließen sich der Beschlussfassung des Ortsbeirates Dorheim vom 22. Januar 2014 an, wonach das Grundstück Gemarkung Dorheim Flur 1 Nr. 772/9 ebenfalls in das Landschaftsschutzgebiet integriert werden soll.

 

Beschluss:

 

1.     Der Novellierung der Landschaftsschutzgebietsverordnung wird in der vorliegenden Form mit der Auflage zugestimmt, dass die Festsetzungen der bestehenden Bebauungspläne in Ossenheim für die Kita mit Spielplatz (Bebauungsplan Nr. 84; Kita Ossenheim) und das Grabeland (Bebauungsplan Nr. Os A1; Sauweide) eingehalten werden. Die betroffenen Flächen sind aus der Karte zur Schutzgebietsverordnung zu entfernen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig beschlossen

Ja 8  Nein 0  Enthaltung 0 

 

2.     Die Stadt Friedberg regt an, die Flächen westlich der neuen B 455 in Dorheim sowie die Brachfläche östlich der B 455, an der Wetter, wieder in das Landschaftsschutzgebiet einzubeziehen.

Ferner sollte ergänzend mindestens der Dorheimer Anteil am Auwäldchen (Flurstück Nr. 772/9) ebenfalls in das Landschaftsschutzgebiet Auenverbund Wetterau integriert werden.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig mit Ergänzung beschlossen

Ja 8  Nein 0  Enthaltung 0 


Abstimmungsergebnis: