Beschluss: Einstimmig abgelehnt

Beschlussentwurf:

 

1.     Der Bebauungsplan Nr. 74 „Nördliche Fauerbacher Straße“ in Friedberg – Kernstadt wird gemäß § 1 Abs. 8 BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren geändert. Das Planverfahren erhält die Bezeichnung „Bebauungsplanes Nr. 74 „Nördliche Fauerbacher Straße in Friedberg – Kernstadt“, 1. Änderung. Der Geltungsbereich der Änderung ist im anliegenden Lageplan dargestellt (Anlage 1 der Vorlage).

 

2.     Mit dem vorliegenden Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 74 „Nördliche Fauerbacher Straße“ einschließlich der Begründung (Anlage 2 und 3 der Vorlage) wird die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs.2 BauGB durchgeführt. Die Stellungnahmen der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 BauGB werden gem. § 4a Abs. 2 BauGB gleichzeitig mit der Auslegung eingeholt.

 

Beschluss:

 

Der Bebauungsplan ist in Anbetracht der Benachteiligung des ortsansässigen Marktes EDEKA-Koch abzulehnen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig beschlossen

Ja 10  Nein 0  Enthaltung 0


Abstimmungsergebnis: