Bürgermeister Keller informiert aufgrund eines Schreibens des Wetteraukreises vom 06.12.2013, über die Zuweisung von Flüchtlingen an kreisangehörige Städte und Gemeinden. Insbesondere weist er darauf hin, dass Städte und Gemeinden, in denen bereits Flüchtlinge untergebracht sind, nachrangig behandelt werden.