Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 23, Nein: 18, Enthaltungen: 0

Beschluss:

 

1. Zur Förderung der erneuerbaren Energien ist im Wirtschaftsplan 2014 der Stadtwerke Friedberg ein Zuschussanteil für die Planung eines Windparks bis zur Einleitung eines Genehmigungsverfahrens nach BImSchG in Höhe von 200.000 Euro einzustellen. Hierzu können die Mittel, die im Wirtschaftsplan unter der Position B. Investitionen, Ziff. 3) Wärme, Pkt. 3.1) Betrieb in den Jahren 2013 und Entwurf 2014 eingesetzt sind, konkretisiert werden. Die Mittel sind für die Planung des Windparks Winterstein

bis zur Einreichung des Genehmigungsverfahrens zweckgebunden zur Verfügung zu halten.

 

2.  Die Planung der Windparkbeteiligung und alle weiteren hierfür erforderlichen Schritte sind eine wichtige Angelegenheit. Der Betriebskommission ist deshalb mindestens einmal im Kalendervierteljahr in ihren turnusmäßig durchzuführenden Sitzungen (vgl. Geschäftsordnung) über den Verfahrensstand zu berichten. Die Berichte sind allen Mitgliedern der Betriebskommission mit der Einladung zur Sitzung schriftlich zur Verfügung zu stellen. Die Betriebskommission hat im gleichen Turnus den Magistrat zu

unterrichten und ihm auf Verlangen Auskunft zu erteilen.

 

3.  Es soll geprüft und im Fall der Möglichkeit darauf hingewirkt werden, dass die Mittel unter Nr. 1 zu einem späteren Zeitpunkt in einen Beteiligungszuschuss umgewandelt werden können, damit die Beantragung des Genehmigungsverfahrens nach BImSchG beim Regierungspräsidenten ggf. durch eine eigens hierfür geschaffene juristische Person (z.B. Zweckverband, Windpark-Planungs-GmbH) erfolgen kann.

 

4.  Der Magistrat wird gebeten, die Stadtwerke zu beauftragen, am Standort des Windparks geeignete Messungen vorzunehmen, um die Windhöffigkeit nachzuweisen und für die Hersteller fundierte Informationen für die Auslegung der Rotoren bereitzustellen.

 

5.  Der Magistrat wird beauftragt, weiterhin die Zusammenarbeit der Kommunen in Bezug auf das Projekt Windpark Winterstein aktiv voranzutreiben und auch geeignete Dritte (z.B. Regionalverband FrankfurtRheinMain, Hess. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung, Hess. Ministerium für Umwelt, Energie und Landwirtschaft) einzubeziehen, um Abstimmungen in Bezug auf die Deutsche Flugsicherung zu erreichen. Dem Ausschuss für Energie, Wirtschaft und Verkehr ist über den Sachstand mindestens halbjährlich zu berichten.


Abstimmungsergebnis: