Anfrage:
1. Was hat die Stadt Friedberg bisher für die Umsetzung
der oben genannten Vorschläge unternommen, wurde z. B. ein Antrag auf
Ausweisung als LSG beantragt?
2. Warum wurde die Durchsetzung eines geplanten NSG
nördlich von Ockstadt nicht weiterverfolgt?
3. In welcher Form wurden die Obstbauern durch die Stadt
Friedberg informiert und über die Möglichkeit des Vertragsnaturschutzes
aufgeklärt? Auf welche Weise könnte die Stadt Friedberg die Vermarktung von
Produkten aus lokalen Streuobstbeständen unterstützen?
4. Welche der o.g. Vorschläge wurden bisher von der Stadt
konkret umgesetzt?
5. Wie kann zumindest das Entwicklungsziel in 1.
Priorität in Angriff genommen werden?
6. Sollten bisher von Seiten der Stadt Friedberg noch
keine Maßnahmen zur Umsetzung der Entwicklungsziele eingeleitet worden sein,
ergeht die Frage, wann mit der Umsetzung derselbigen begonnen wird?
7. Wie sieht die Förderung von Streuobstwiesen mit
hochstämmigen Obstbäumen durch die Stadt Friedberg aus?
8. Was wurde für die Förderung der Viehhaltung zur
extensiven Beweidung von z.B. brachgefallenen Flächen getan?
9. Wie sieht die Förderung der Regional- und
Direktvermarktung aus?
10. Welche Hohlwege wurden gereinigt und gepflegt?
11. Wie hat die Stadt Friedberg die Obstbauern über die
Bedeutung eines „Vorranggebietes für Natur und Landschaft“ informiert?
12. Welche Möglichkeiten gibt es, Ausgleichsmaßnahmen für
Eingriffe im Sinne von § 14 BnatSchG gezielt in Vorranggebieten für Natur und
Landschaft (z.B. Kirschenberg) innerhalb des Gemeindegebietes von Friedberg
umzusetzen, um die Friedberger Anteile am regionalen Verbundsystem nachhaltig
zu entwickeln?
13. Welche Maßnahmen hat die Stadt Friedberg zum Erlangen
von Ökopunkten auf den Flächen am Kirschenberg durchgeführt? Sind Maßnahmen
geplant?
14. Welche der vorgeschlagenen Maßnahmen wurden auf
städtischen Streuobstflächen schon umgesetzt?
15. In welcher Weise wurden die Grundstücksbesitzer über
Fördermöglichkeiten aufgeklärt und wie wurde von Seiten der Stadt Unterstützung
angeboten?
16. Auf welche Höhe sind die positiven
volkswirtschaftlichen Effekte zu beziffern, die die Stadt Friedberg durch den
Ockstädter Erwerbsobstbau erfährt?
17. Wie werden die ökologischen, sozialen und
volkswirtschaftlichen Funktionen des Kirschenberges den
betriebswirtschaftlichen gegenübergestellt?
18. Welche zusätzliche Wertschöpfung ist für die Stadt
Friedberg zu erwarten, wenn der ökologisch wertvolle Streuobsthang am
Kirschenberg in intensiv bewirtschaftete Obstplantagen umgewandelt wird?
Bürgermeister Keller beantwortet die Anfrage wie
folgt:
Zu 1. und
2.:
Nach Auskunft der Unteren Naturschutzbehörde wurde in den 80-er Jahren
von der damaligen Sozial- und Umweltdezernentin des Wetteraukreises, Gila Gertz
eine Ausweisung der Streuobstwiesen des Kirschenberges als „Geschützter
Landschaftsbestandteil“ angestrebt. Die Dezernentin selbst hat aber dieses
Vorhaben dann zurückgezogen, da der Kirschenberg als intensiv obstbaulich
genutzte Fläche nicht die Anforderungskriterien für „Geschütze
Landschaftsbestandteile“ erfüllte.
Auf Anfrage der Unteren Naturschutzbehörde hat das Regierungspräsidium
Darmstadt am 10.12.2013 nochmals bestätigt, dass keine hoheitlichen Maßnahmen
(Ausweisverfahren für LSG, NSG, GLB) geplant oder durchgeführt werden.
Wenn schon die zuständigen Fachbehörden hier keine Möglichkeit einer
Unterschutzstellung sehen, so wird auch die Stadt Friedberg keinen
entsprechenden Antrag stellen.
Es steht auch jedem Verband und jeder Person frei, entsprechende
Unterschutzstellungsanträge bei der Oberen Naturschutzbehörde zu stellen.
Zu 3.:
Die Obstbauern wurden durch die zuständigen Fachbehörden (Naturschutzbehörden, Agrarverwaltung) über
die Möglichkeiten des Vertragsnaturschutzes informiert. Nach Auskunft der
Agrarverwaltung gibt es derzeit aber kein Programm und keine Mittel zur Förderung
des Streuobstanbaus. Daher kann hier im Moment auch keine Beratung erfolgen.
Die Vermarktung von lokalen Produkten wird von der Stadt Friedberg durch
das Abhalten eines Marktes auf der Kaiserstraße, zweimal wöchentlich,
unterstützt.
Durch die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens im Rahmen des
Bauantragsverfahrens wurde die Errichtung von festen Verkaufsstellen im
Außenbereich, z.B. an der Oberwöllstädter Straße, ermöglicht.
Ferner wird die Direktvermarktung vom Wetteraukreis, Fachdienst
Landwirtschaft, gefördert.
Zu 4. – 7.
und zu 14.:
Die Stadt Friedberg hat über ca. 15 Jahre im Rahmen der Baumpflanzaktion
alleine in Ockstadt über 1000 stark subventionierte Obsthochstämme ausgegeben.
Seit 2005 führt der NABU Friedberg eine Obstbaumaktion durch, welche über Jahre einen städtischen Zuschuss von 50
% der Ausgaben erhielt bzw. seit 2011 einen Festzuschuss.
Ferner hat die Stadt Friedberg dem Naturschutzfonds Wetterau Mittel in
Höhe von 10.000 Euro für den Ankauf von 4 Obstwiesen vermittelt. Die Gelder
entstammen einer Spende des Krematoriumsbetreibers ESO Offenbach, wobei die
Stadt über die Zweckbestimmung der Mittel entscheidet.
Zu erwähnen ist auch die Verpachtung der 19200 m² großen Obstwiese
unterhalb des alten Sportplatzes Ockstadt an das Diakonische Werk Wetterau,
welche diese Fläche unter streng ökologischen Gesichtspunkten bewirtschaftet.
Das Amt für Stadtentwicklung, Liegenschaften und Rechtswesen prüft z.
Zt. gemeinsam mit dem Naturschutzfonds die Eignung von 5 weiteren städtischen
Flächen für Zwecke des Obstwiesenbiotopschutzes.
Zu 8.:
Die Stadt Friedberg hat keine Möglichkeiten, die Viehhaltung auf
privaten Flächen zu fördern!
Zu 9.:
Die Direktvermarktung von lokalen Produkten wird von der Stadt Friedberg
durch das Abhalten eines Marktes auf der Kaiserstraße, zweimal wöchentlich,
unterstützt.
Durch die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens im Rahmen des
Bauantragsverfahrens wurde die Errichtung von festen Verkaufsstellen im
Außenbereich, z.B. an der Oberwöllstädter Straße, ermöglicht.
Ferner wird die Direktvermarktung vom Wetteraukreis, Fachdienst
Landwirtschaft, gefördert.
Zu 10.:
Die „Reinigung“ der Hohlen beschränkt sich auf die Abfuhr von Müll. Die
Hecken der Hohlwege werden, soweit notwendig, zurück geschnitten. Dies sind
laufende Maßnahmen der Verwaltung, über die keine Statistik geführt wird.
Zu 11.:
Eine Information erfolgte über die Fachbehörden des Naturschutzes und
der Agrarverwaltung.
Der OGV Ockstadt wurde direkt vom Ministerium mit entsprechenden
Schreiben informiert!
Zu 12. und 13.:
Eine Umsetzung von Ausgleichs- oder Ökopunkt-Maßnahmen setzt voraus,
dass die Flächen im Besitz der Stadt Friedberg sind, bzw. Nutzungsverträge
geschlossen werden können. Der Ockstädter Kirschenberg befindet sich aber
überwiegend im Privatbesitz. Die Stadt Friedberg besitzt mit Ausnahme von
einigen kleinen Grundstücken kein nennenswertes Eigentum. Der Bund besitzt
Flächen, welche er im Rahmen von Ökopunktmaßnahmen bereits verwertet hat. Das
Interesse am Verkauf scheitert oft an
der zurückhaltenden Verkaufsbereitschaft bzw. überzogenen Kaufpreiserwartungen.
Das Desinteresse gilt auch für Nutzungsverträge.
Ein weiteres Problem ist die bereits bestehende hohe ökologische
Wertigkeit der Wiesen.
Bei der Berechnung der Ökopunkte werden nämlich Altbestand und die
durchgeführte Maßnahme im Rahmen einer Punktebewertung verglichen und hohe Punktzahlen sind nur mit
Maßnahmen auf „ökologisch minderwertigen“ Flächen zu erreichen.
Zu 14.:
Siehe Antwort zu Punkt 7
Zu 15.:
Die Information erfolgte über die Fachbehörden der Agrar- und Naturschutzverwaltung.
Nach Auskunft der Agrarverwaltung gibt es derzeit aber kein Programm und keine
Mittel zur Förderung des Streuobstanbaus. Daher kann hier im Moment auch keine
Beratung erfolgen.
Zu 16. – 18.:
Die Fragen können z. Zt. Nicht beantwortet werden, da erst ein Gutachten
erfolgen müsste.