Sitzung: 12.12.2013 Stadtverordnetenversammlung
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 40, Nein: 1, Enthaltungen: 0
Vorlage: 11-16/0743
Stadtverordnetenvorsteher Hollender verweist auf § 25 HGO -Widerstreit der Interessen-.
Es nehmen alle Stadtverordneten an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt teil.
Beschluss:
1.
Für
den im anliegenden Lageplan dargestellten Geltungsbereich wird gem. § 2 Abs. 1
BauGB ein einfacher Bebauungsplan aufgestellt.
2.
Mit
dem vorliegenden Entwurf wird die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
gemäß § 3 (1) BauGB durchgeführt.
3.
Der
Bebauungsplan wird gem. § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren aufgestellt und
ohne Umweltprüfung gem. § 2 (4) BauGB durchgeführt.
Abstimmungsergebnis: