Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 40, Nein: 1, Enthaltungen: 0

Stadtverordnetenvorsteher Hollender verweist auf § 25 HGO -Widerstreit der Interessen-.

 

Es nehmen alle Stadtverordneten an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt teil.

 

Beschluss:

 

1.     Für den im anliegenden Lageplan dargestellten Geltungsbereich wird gem. § 2 Abs. 1 BauGB ein einfacher Bebauungsplan aufgestellt.

 

2.     Mit dem vorliegenden Entwurf wird die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB durchgeführt.

 

3.     Der Bebauungsplan wird gem. § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren aufgestellt und ohne Umweltprüfung gem. § 2 (4) BauGB durchgeführt.


Abstimmungsergebnis: