Sitzung: 12.12.2013 Stadtverordnetenversammlung
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 40, Nein: 1, Enthaltungen: 0
Vorlage: 11-16/0742
Stadtverordnetenvorsteher Hollender verweist auf § 25 HGO -Widerstreit der Interessen-.
Es nehmen alle Stadtverordneten an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt teil.
Beschluss:
Für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 88 „Einfacher Bebauungsplan Kernstadt“in Friedberg – Kernstadt wird die vorliegende Veränderungssperre gemäß § 14 und § 16 BauGB mit dem Inhalt als Satzung beschlossen, dass
1. Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden dürfen;
2. erhebliche oder wesentliche wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen werden dürfen.
Der Geltungsbereich ist im anliegenden Lageplan dargestellt (siehe Anlage 2 der Vorlage).
Abstimmungsergebnis: