Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 25, Nein: 15, Enthaltungen: 0

Beschluss:

 

1.: Der Fehlbedarf in Höhe von 48.792,80 Euro für die 10 Krippenplätze der FAB gemeinnützige

GmbH für Frauen, Arbeit, Bildung für das Jahr 2013 wird von der Stadt Friedberg abzüglich eines

Eigenanteils der FAB gGmbH von 10% (4.879,28 €), somit in Höhe von 43.913,52 € getragen.

Dieser Betrag ist durch die Mehreinnahmen aus der „Vereinbarung über den

konnexitätsbedingten Ausgleich für die Verordnung über Mindestvoraussetzungen in

Tageseinrichtungen für Kinder vom 17.12.2008“ gedeckt.

 

2.: Die Stadt fordert bis zum 31.03.2014 die Vorlage der Abrechnung für das Haushaltsjahr 2013.

Sollte der Fehlbedarf in 2013 geringer als der gekürzte Betrag ausfallen, ist die FAB verpflichtet,

den Differenzbetrag bis zum 31.05.2014 an die Stadt Friedberg zurückzuzahlen.

 

3.: Ein Finanzierungsvertrag über die 10 Krippenplätze nur für Friedberger Kinder soll mit der FAB

bis zum Ende des Kindergartenjahres 2015/2016, somit bis zum 31.07.2016, abgeschlossen

werden.


Abstimmungsergebnis: