Sitzung: 12.12.2013 Stadtverordnetenversammlung
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 25, Nein: 15, Enthaltungen: 0
Beschluss:
1.: Der Fehlbedarf
in Höhe von 48.792,80 Euro für die 10 Krippenplätze der FAB gemeinnützige
GmbH
für Frauen, Arbeit, Bildung für das Jahr 2013 wird von der Stadt Friedberg
abzüglich eines
Eigenanteils
der FAB gGmbH von 10% (4.879,28 €), somit in Höhe von 43.913,52 € getragen.
Dieser
Betrag ist durch die Mehreinnahmen aus der „Vereinbarung über den
konnexitätsbedingten
Ausgleich für die Verordnung über Mindestvoraussetzungen in
Tageseinrichtungen
für Kinder vom 17.12.2008“ gedeckt.
2.: Die Stadt
fordert bis zum 31.03.2014 die Vorlage der Abrechnung für das Haushaltsjahr 2013.
Sollte
der Fehlbedarf in 2013 geringer als der gekürzte Betrag ausfallen, ist die FAB
verpflichtet,
den
Differenzbetrag bis zum 31.05.2014 an die Stadt Friedberg zurückzuzahlen.
3.: Ein
Finanzierungsvertrag über die 10 Krippenplätze nur für Friedberger Kinder soll
mit der FAB
bis
zum Ende des Kindergartenjahres 2015/2016, somit bis zum 31.07.2016,
abgeschlossen
werden.
Abstimmungsergebnis: