Das Entfernen der Haltverbotsschilder und Markieren von Parkplätzen im Bereich Wetteraustraße 39-45 wurde nach erfolgter Ortsbesichtigung und Anhörung der Polizei nicht befürwortet. In diesem Bereich gilt bereits die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Im weiteren Verlauf der Wetteraustraße werden dafür im Bereich Hausnummer 56-70 zunächst zwei Parkplätze markiert, um hier geschwindigkeitsreduzierend zu wirken. Die verkehrsrechtliche Anordnung ist dem Stadtbauamt zur Ausführung bereits zugeleitet worden.