Sitzung: 04.07.2013 Stadtverordnetenversammlung
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 42, Nein: 1, Enthaltungen: 2
Vorlage: 11-16/0643
Beschluss:
1.
In Ergänzung der Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung
zur DS-Nr. 11-16/0172 und DS-Nr.: 11-16/0298
erklärt sich die Stadt Friedberg bereit, einen weiteren Betrag von
maximal 95.527,79 Euro für den Neubau der Kindertagesstätte Kaiserstraße zur
Verfügung zu stellen.
Ungeachtet dessen, dass keine rechtliche
Verpflichtung zur Zahlung besteht, ist die Stadt Friedberg dennoch bereit,
diese zu leisten, um den Ausbau von Plätzen für Kinder unter drei und über drei
Jahren sowie die damit notwendige Versorgung an Kindertagesstättenplätzen in Friedberg
zu gewährleisten.
2.
Die evangelische Kirchengemeinde wird aufgefordert,
bis zur Haupt- und Finanzausschusssitzung am Mittwoch, dem 26. Juni 2013 zu
folgenden Fragen Stellung zu nehmen:
1)
Die Kirchengemeinde wird aufgefordert, alle in
Frage kommenden Regressansprüche gegenüber dem planenden Architekten auch
juristisch zu realisieren. Hierdurch sollen die Mehrkosten des städtischen
Anteils vermindert werden.
2)
Die Bauverwaltung der evangelischen Kirchengemeinde
wird aufgefordert, Vergleichszahlen für die Kosten des umbauten Raumes in Höhe
der von Frau Architektin Reiniger-Pointner angegeben 687,00 Euro pro m³
vorzulegen Der Vergleich ist auf den derzeitigen kommunalen
Kindertagesstättenbau in Hessen zu beziehen.
3)
Die Bauverwaltung der evangelischen Kirchengemeinde
wird aufgefordert, die Möglichkeit von Einsparpotential im Hinblick auf die
Bauausführung darzulegen.
3. Die notwendigen Mittel in Höhe von 95.527,79 Euro werden im 1. Nachtragshaushaltsplan 2013 unter der Kostenstelle 1.464900 Invest.-Nr. 1.0358.01 bereit gestellt.
Die Deckung der Mehrausgabe wird durch zusätzliche Erträge in Höhe von rund 327.000,00 Euro, die das Land Hessen im Rahmen des Konnexitätsausgleiches zur Umsetzung
Mindestverordnung an die Stadt Friedberg gezahlt hat, herbeigeführt.
Abstimmungsergebnis: