Beschluss: beantwortet

Anfrage:

 

Die Katastrophenschutzeinheit der Deutschen Lebensrettungsgesellschaft (DLRG) Friedberg/Bad Nauheim ist aktuell gefährdet. Die DLRG ist ohne eigenes Verschulden im September 2012 in ihre derzeitige schwierige Lage geraten, nachdem das bis dahin genutzte Gebäude in Bad Nauheim plötzlich für baufällig erklärt wurde. Wenn bis November 2013 kein geeignetes Gebäude für die Unterbringung der Fahrzeuge und Gerätschaften der DLRG gefunden wird, ist eine Fortführung der Arbeit der Katastrophenschutzeinheit nicht möglich.

 

Die DLRG leistet sehr wertvolle Arbeit im Rahmen des Katastrophenschutzes, auch für Bürgerinnen und Bürger der Stadt Friedberg.

 

Aus dieser Vorbemerkung ergeben sich folgende Fragen:

 

1.   Welche Bedeutung misst der Magistrat der Arbeit der DLRG zu?

2.   Was hat der Magistrat bislang unternommen, um die DLRG zu unterstützen? Gibt es dabei Kontakte mit den umliegenden Städten und Gemeinden der Stadt Friedberg?

3.   Für den Fall, dass der Magistrat bislang noch nichts unternommen hat, um den Fortbestand der Arbeit der Katastrophenschutzeinheit der DLRG zu sichern, wird die Frage gestellt, warum dies so ist.

4.   Die Wasserrettung ist gemäß den Vorschriften des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes Hessen (HBKG) Aufgabe der Gemeinden. Verweist die Stadt Friedberg in ihrem Gefahrenabwehrplan auch auf die Präsenz und die Einsatzmöglichkeit der DLRG?

 

 

Bürgermeister Keller beantwortet die Anfrage wie folgt:

 

zu 1.

Ohne das von den Städten Friedberg und Bad Nauheim gemeinsam betriebene und unterhaltene Usa-Wellenbad sind die zentralen Aufgaben der DLRG „die Schaffung und Förderung aller Einrichtungen und Maßnahmen, die der Bekämpfung des Ertrinkungstodes dienen,“ darunter gehören explizit die Ausbildung im Schwimmen und in der Selbstrettung, die Ausbildung im Rettungsschwimmen und die Weiterqualifizierung von Rettungsschwimmern usw. nicht erkennbar. Das bedeutet, dass jede Entscheidung der letzten Jahrzehnte und derzeit zur grundlegenden Sanierung des Usa-Wellenbead auch eine Entscheidung für die DLRG war.

 

Weiterhin unterstützt der Magistrat, und wohl auch sie, das Schwimmen lernen breiter Kreise der Bevölkerung und der besonderen Rolle, die der DLRG dabei zukommt, in einem bedeutendem finanziellen Umfang.

 

Die Vereine haben für die Benutzung des Usa-Wellenbades besondere Konditionen. Für die DLRG Friedberg-Bad Nauheim bedeutet dies nach Aussage der Geschäftsführung eine Unterstützung in Höhe von jährlich 40.000,00 Euro, gerechnet auf die normalerweise zu entrichtenden Eintrittspreise. Auf die Stadt Friedberg entfallen damit 20.000,00 Euro auf nicht getätigte Einnahmen als Vereinsunterstützung.

 

zu 2. und 3.

Es gab mehrfach Gespräche und Informationen zu dem Problem der Unterbringung der Fahrzeuge, so mit der unteren KatS-Behörde des Wetteraukreises, im Rahmen von Bürgermeisterdienstversammlungen und innerhalb der Gremien des Zweckverbandes Usa-Wellenbad. Nachfragen nach städtischen Grundstücken und insbesondere Hallen mussten, da nicht vorhanden, bzw. für die DLRG nicht bezahlbar, negativ beantwortet werden. Hinweise auf andere Grundstücke und deren Bebaubarkeit wurden übermittelt. In diesen überörtlichen Gesprächen hat die Stadt auch erfahren, dass die Gemeinde Wölfersheim der DLRG ein Objekt in Melbach zur längerfristigen Miete angeboten hat. Das Mietverhältnis für diese Liegenschaft beginnt am 01. Januar 2014.

 


zu 4. und 5.

Wie von der FDP-Fraktion richtig geschrieben wird, ist die Deutsche Lebensrettungsgesellschaft (DLRG) eine Katastrophenschutzeinheit. Zuständig für den Katastrophenschutz sind nach § 2 Abs. 1 Nr. 4 des Hessischen Brand- und Katastrophenschutzrechts (HBKG) die Landkreise, die kreisfreien Städte und das Land Hessen und nicht die Gemeinden.

 

Da die DLRG nicht in der Zuständigkeit der Städte und Gemeinden liegt, kann sie auch in den Einsatzplänen keine Rolle spielen.

 

Da eine ähnliche Anfrage bereits im Kreistag gestellt wurde, darf ich Ihnen die grundlegende Antwort des Wetteraukreises als Träger des Rettungsdienstes zur Kenntnis geben. Diese wird Ihnen in Kopie zugehen.