Anfrage:
Die
Katastrophenschutzeinheit der Deutschen Lebensrettungsgesellschaft (DLRG)
Friedberg/Bad Nauheim ist aktuell gefährdet. Die DLRG ist ohne eigenes
Verschulden im September 2012 in ihre derzeitige schwierige Lage geraten,
nachdem das bis dahin genutzte Gebäude in Bad Nauheim plötzlich für baufällig
erklärt wurde. Wenn bis November 2013 kein geeignetes Gebäude für die
Unterbringung der Fahrzeuge und Gerätschaften der DLRG gefunden wird, ist eine
Fortführung der Arbeit der Katastrophenschutzeinheit nicht möglich.
Die DLRG leistet
sehr wertvolle Arbeit im Rahmen des Katastrophenschutzes, auch für Bürgerinnen
und Bürger der Stadt Friedberg.
Aus dieser
Vorbemerkung ergeben sich folgende Fragen:
1.
Welche
Bedeutung misst der Magistrat der Arbeit der DLRG zu?
2.
Was hat
der Magistrat bislang unternommen, um die DLRG zu unterstützen? Gibt es dabei
Kontakte mit den umliegenden Städten und Gemeinden der Stadt Friedberg?
3.
Für den
Fall, dass der Magistrat bislang noch nichts unternommen hat, um den
Fortbestand der Arbeit der Katastrophenschutzeinheit der DLRG zu sichern, wird
die Frage gestellt, warum dies so ist.
4.
Die
Wasserrettung ist gemäß den Vorschriften des Brand- und
Katastrophenschutzgesetzes Hessen (HBKG) Aufgabe der Gemeinden. Verweist die
Stadt Friedberg in ihrem Gefahrenabwehrplan auch auf die Präsenz und die
Einsatzmöglichkeit der DLRG?
Bürgermeister Keller
beantwortet die Anfrage wie folgt:
zu 1.
Ohne das von den
Städten Friedberg und Bad Nauheim gemeinsam betriebene und unterhaltene
Usa-Wellenbad sind die zentralen Aufgaben der DLRG „die Schaffung und Förderung
aller Einrichtungen und Maßnahmen, die der Bekämpfung des Ertrinkungstodes
dienen,“ darunter gehören explizit die Ausbildung im Schwimmen und in der
Selbstrettung, die Ausbildung im Rettungsschwimmen und die Weiterqualifizierung
von Rettungsschwimmern usw. nicht erkennbar. Das bedeutet, dass jede
Entscheidung der letzten Jahrzehnte und derzeit zur grundlegenden Sanierung des
Usa-Wellenbead auch eine Entscheidung für die DLRG war.
Weiterhin unterstützt
der Magistrat, und wohl auch sie, das Schwimmen lernen breiter Kreise der
Bevölkerung und der besonderen Rolle, die der DLRG dabei zukommt, in einem
bedeutendem finanziellen Umfang.
Die Vereine haben
für die Benutzung des Usa-Wellenbades besondere Konditionen. Für die DLRG
Friedberg-Bad Nauheim bedeutet dies nach Aussage der Geschäftsführung eine
Unterstützung in Höhe von jährlich 40.000,00 Euro, gerechnet auf die
normalerweise zu entrichtenden Eintrittspreise. Auf die Stadt Friedberg
entfallen damit 20.000,00 Euro auf nicht getätigte Einnahmen als
Vereinsunterstützung.
zu 2. und 3.
Es gab mehrfach
Gespräche und Informationen zu dem Problem der Unterbringung der Fahrzeuge, so
mit der unteren KatS-Behörde des Wetteraukreises, im Rahmen von Bürgermeisterdienstversammlungen
und innerhalb der Gremien des Zweckverbandes Usa-Wellenbad. Nachfragen nach
städtischen Grundstücken und insbesondere Hallen mussten, da nicht vorhanden,
bzw. für die DLRG nicht bezahlbar, negativ beantwortet werden. Hinweise auf
andere Grundstücke und deren Bebaubarkeit wurden übermittelt. In diesen
überörtlichen Gesprächen hat die Stadt auch erfahren, dass die Gemeinde
Wölfersheim der DLRG ein Objekt in Melbach zur längerfristigen Miete angeboten
hat. Das Mietverhältnis für diese Liegenschaft beginnt am 01. Januar 2014.
zu 4. und 5.
Wie von der FDP-Fraktion richtig geschrieben wird, ist die Deutsche
Lebensrettungsgesellschaft (DLRG) eine Katastrophenschutzeinheit. Zuständig für
den Katastrophenschutz sind nach § 2 Abs. 1 Nr. 4 des Hessischen Brand- und
Katastrophenschutzrechts (HBKG) die Landkreise, die kreisfreien Städte und das
Land Hessen und nicht die Gemeinden.
Da die DLRG nicht in der Zuständigkeit der Städte und Gemeinden liegt,
kann sie auch in den Einsatzplänen keine Rolle spielen.
Da eine ähnliche Anfrage bereits im Kreistag gestellt wurde, darf ich
Ihnen die grundlegende Antwort des Wetteraukreises als Träger des Rettungsdienstes
zur Kenntnis geben. Diese wird Ihnen in Kopie zugehen.