Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 45, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Stadtverordnetenvorsteher Hollender verweist auf § 25 HGO -Widerstreit der Interessen-.

 

Behandlung der Anregungen aus der öffentlichen Auslegung

 

(Anmerkung: In der Anlage 1 der Vorlage sind die eingegangenen Stellungnahmen jeweils dem Beschlussvorschlag gegenübergestellt.)

 

 

Stellungnahme des Regierungspräsidiums Darmstadt v. 24.04.13

 

Beschluss:

 

Die Anregung wird berücksichtigt, indem die Zweckbestimmung des Sondergebietes und die festgesetzte Art der baulichen Nutzung entsprechend der vorhandenen Nutzung und den Vorgaben des Regionalen Flächennutzungsplans angepasst werden.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig beschlossen

Ja 45  Nein 0  Enthaltung 0 

 

 

Stellungnahme des Regionalverbandes FrankfurtRhein-Main v. 30.04.13

 

Beschluss:

 

Die Anregung wird berücksichtigt, indem die Zweckbestimmung des Sondergebietes und die festgesetzte Art der baulichen Nutzung entsprechend der vorhandenen Nutzung und den Vorgaben des Regionalen Flächennutzungsplans angepasst werden.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig beschlossen

Ja 45  Nein 0  Enthaltung 0 

 

Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB

 

1.   Der vorliegende Bebauungsplanentwurf Nr. 5 „Gießener Straße“, 4. Änderung in Friedberg - Kernstadt wird als Satzung beschlossen.

2.   Die landesrechtlichen Vorschriften gem. § 81 HBO als Bestandteil des o. a. Bebauungsplanentwurfes werden ebenfalls beschlossen.

3.   Der vorliegende Entwurf der Begründung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Gießener Straße“, 4. Änderung in Friedberg - Kernstadt wird beschlossen.

 


Abstimmungsergebnis: