Sitzung: 04.07.2013 Stadtverordnetenversammlung
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 45, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 11-16/0623
Stadtverordnetenvorsteher Hollender verweist
auf § 25 HGO -Widerstreit der Interessen-.
Behandlung der Anregungen aus der öffentlichen Auslegung
(Anmerkung: In der
Anlage 1 der Vorlage sind die eingegangenen Stellungnahmen jeweils dem Beschlussvorschlag
gegenübergestellt.)
Stellungnahme des Regierungspräsidiums Darmstadt v. 24.04.13
Beschluss:
Die
Anregung wird berücksichtigt, indem die Zweckbestimmung des Sondergebietes und die festgesetzte Art der
baulichen Nutzung entsprechend der vorhandenen Nutzung und den Vorgaben des
Regionalen Flächennutzungsplans angepasst werden.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen |
Ja 45 Nein 0 Enthaltung 0 |
Stellungnahme des Regionalverbandes FrankfurtRhein-Main v.
30.04.13
Beschluss:
Die
Anregung wird berücksichtigt, indem die Zweckbestimmung des Sondergebietes und die festgesetzte Art der
baulichen Nutzung entsprechend der vorhandenen Nutzung und den Vorgaben des
Regionalen Flächennutzungsplans angepasst werden.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen |
Ja 45 Nein 0 Enthaltung 0 |
Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
1.
Der
vorliegende Bebauungsplanentwurf Nr. 5 „Gießener Straße“, 4. Änderung in Friedberg
- Kernstadt wird als Satzung beschlossen.
2.
Die
landesrechtlichen Vorschriften gem. § 81 HBO als Bestandteil des o. a.
Bebauungsplanentwurfes werden ebenfalls beschlossen.
3.
Der
vorliegende Entwurf der Begründung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Gießener
Straße“, 4. Änderung in Friedberg - Kernstadt wird beschlossen.
Abstimmungsergebnis: