Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 45, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

 

1.     Für die Parzellen Gemarkung Friedberg, Flur 19, Flurstücke 29/5 – 29/7, 160 und für 162/1 tlw. im Baublock zwischen Tepler Straße und Am Dachspfad wird ein Bebauungsplan gemäß § 30 (1) BauGB aufgestellt, der mindestens Festsetzungen über die Art und das Maß der baulichen Nutzung, die überbaubaren Grundstücksflächen und die öffentlichen Verkehrsflächen enthält. Die Grenze des Geltungsbereiches ist im anliegenden Lageplan (Anlage 1 der Vorlage) dargestellt; dieser Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung Bebauungsplan Nr. 86 „Tepler Straße/Am Dachspfad, Teil I“.

 

2.     Mit dem vorliegenden städtebaulichen Entwurf wird die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB durchgeführt.


Abstimmungsergebnis: