Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 45, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Stadtverordnetenvorsteher Hollender verweist auf § 25 HGO -Widerstreit der Interessen-.

 

Beschluss:

 

Satzungsbeschluss gemäß § 10 (1) BauGB

 

1.     Der vorliegende Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 68 „Jugendhaus an den 24 Hallen“ in Friedberg – Kernstadt wird als Satzung beschlossen.

 

2.     Der vorliegende Entwurf der Begründung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 68 „Jugendhaus an den 24 Hallen“ in Friedberg – Kernstadt wird beschlossen.


Abstimmungsergebnis: