Sitzung: 26.06.2013 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: Einstimmig mit Ergänzung beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 11-16/0643
Bürgermeister Keller erläutert ausführlich die Vorlage.
Im Anschluss erläutern Pfarrer Witte-Karp und Frau Gehlhaar das
Entstehen der Mehrkosten. Hierbei trägt Pfarrer Witte-Karp unter anderem vor,
dass die örtliche Kirchengemeinde die Landeskirche aufgefordert habe zu prüfen,
ob Regressansprüche gegenüber dem planenden Architekten realisiert werden
können.
Bürgermeister Keller rät, dass dieses Projekt trotz aller
Kritikwürdigkeit der beschriebenen Entwicklung zum Ziel geführt werden sollte,
da andernfalls an anderen Stellen Mehrkosten für die Stadt entstehen würden.
Generell solle aber bei Projekten der Zukunft geprüft werden, wie die Stadt
solche Kooperationen in anderer Weise gestalten könne. Für dieses und künftige
Projekte wird zudem erwartet, dass die Stadt als Zuschussgeberin zeitnah über
aktuelle Kostenentwicklungen informiert wird.
Nach intensiver Diskussion bestätigt der Haupt- und Finanzausschuss die
Beschlussvorlage des Magistrats und fasst folgenden ergänzenden
Beschluss:
1.
In Ergänzung der Beschlüsse der
Stadtverordnetenversammlung zur DS-Nr. 11-16/0172 und DS-Nr.: 11-16/0298 erklärt sich die Stadt Friedberg bereit,
einen weiteren Betrag von maximal 95.527,79 Euro für den Neubau der
Kindertagesstätte Kaiserstraße zur Verfügung zu stellen.
Ungeachtet dessen, dass keine rechtliche
Verpflichtung zur Zahlung besteht, ist die Stadt Friedberg dennoch bereit,
diese zu leisten, um den Ausbau von Plätzen für Kinder unter drei und über drei
Jahren sowie die damit notwendige Versorgung an Kindertagesstättenplätzen in
Friedberg zu gewährleisten.
2.
Die evangelische Kirchengemeinde wird aufgefordert,
bis zur Haupt- und Finanzausschusssitzung am Mittwoch, dem 26. Juni 2013 zu
folgenden Fragen Stellung zu nehmen:
1)
Die Kirchengemeinde wird aufgefordert, alle in
Frage kommenden Regressansprüche gegenüber dem planenden Architekten auch
juristisch zu realisieren. Hierdurch sollen
die Mehrkosten des städtischen Anteils vermindert werden.
2)
Die Bauverwaltung der evangelischen Kirchengemeinde
wird aufgefordert, Vergleichszahlen für die Kosten des umbauten Raumes in Höhe
der von Frau Architektin Reiniger-Pointner angegeben 687,00 Euro pro m³
vorzulegen Der Vergleich ist auf den derzeitigen kommunalen
Kindertagesstättenbau in Hessen zu beziehen.
3)
Die Bauverwaltung der evangelischen Kirchengemeinde
wird aufgefordert, die Möglichkeit von Einsparpotential im Hinblick auf die
Bauausführung darzulegen.
3. Die notwendigen Mittel in Höhe
von 95.527,79 Euro werden im 1. Nachtragshaushaltsplan 2013 unter der Kostenstelle 1.464900 Invest.-Nr.
1.0358.01 bereit gestellt.
Die Deckung der Mehrausgabe
wird durch zusätzliche Erträge in Höhe von rund 327.000,00 Euro, die das Land Hessen im Rahmen
des Konnexitätsausgleiches zur Umsetzung
Mindestverordnung an die
Stadt Friedberg gezahlt hat, herbeigeführt.
Abstimmungsergebnis: