Beschluss: Einstimmig mit Ergänzung beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Bürgermeister Keller erläutert ausführlich die Vorlage.

 

Im Anschluss erläutern Pfarrer Witte-Karp und Frau Gehlhaar das Entstehen der Mehrkosten. Hierbei trägt Pfarrer Witte-Karp unter anderem vor, dass die örtliche Kirchengemeinde die Landeskirche aufgefordert habe zu prüfen, ob Regressansprüche gegenüber dem planenden Architekten realisiert werden können.

 

Bürgermeister Keller rät, dass dieses Projekt trotz aller Kritikwürdigkeit der beschriebenen Entwicklung zum Ziel geführt werden sollte, da andernfalls an anderen Stellen Mehrkosten für die Stadt entstehen würden. Generell solle aber bei Projekten der Zukunft geprüft werden, wie die Stadt solche Kooperationen in anderer Weise gestalten könne. Für dieses und künftige Projekte wird zudem erwartet, dass die Stadt als Zuschussgeberin zeitnah über aktuelle Kostenentwicklungen informiert wird.

 

Nach intensiver Diskussion bestätigt der Haupt- und Finanzausschuss die Beschlussvorlage des Magistrats und fasst folgenden ergänzenden

 

Beschluss:

 

1.   In Ergänzung der Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung zur DS-Nr. 11-16/0172 und DS-Nr.: 11-16/0298  erklärt sich die Stadt Friedberg bereit, einen weiteren Betrag von maximal 95.527,79 Euro für den Neubau der Kindertagesstätte Kaiserstraße zur Verfügung zu stellen.

Ungeachtet dessen, dass keine rechtliche Verpflichtung zur Zahlung besteht, ist die Stadt Friedberg dennoch bereit, diese zu leisten, um den Ausbau von Plätzen für Kinder unter drei und über drei Jahren sowie die damit notwendige Versorgung an Kindertagesstättenplätzen in Friedberg zu gewährleisten.

 

2.   Die evangelische Kirchengemeinde wird aufgefordert, bis zur Haupt- und Finanzausschusssitzung am Mittwoch, dem 26. Juni 2013 zu folgenden Fragen Stellung zu nehmen:

 

1)   Die Kirchengemeinde wird aufgefordert, alle in Frage kommenden Regressansprüche gegenüber dem planenden Architekten auch juristisch zu realisieren. Hierdurch sollen die Mehrkosten des städtischen Anteils vermindert werden.

2)   Die Bauverwaltung der evangelischen Kirchengemeinde wird aufgefordert, Vergleichszahlen für die Kosten des umbauten Raumes in Höhe der von Frau Architektin Reiniger-Pointner angegeben 687,00 Euro pro m³ vorzulegen Der Vergleich ist auf den derzeitigen kommunalen Kindertagesstättenbau in Hessen zu beziehen.

3)   Die Bauverwaltung der evangelischen Kirchengemeinde wird aufgefordert, die Möglichkeit von Einsparpotential im Hinblick auf die Bauausführung darzulegen.

 

3.  Die notwendigen Mittel in Höhe von 95.527,79 Euro werden im 1. Nachtragshaushaltsplan             2013 unter der Kostenstelle 1.464900 Invest.-Nr. 1.0358.01 bereit gestellt.

     Die Deckung der Mehrausgabe wird durch zusätzliche Erträge in Höhe von rund 327.000,00           Euro, die das Land Hessen im Rahmen des Konnexitätsausgleiches zur Umsetzung

     Mindestverordnung an die Stadt Friedberg gezahlt hat, herbeigeführt.

 


Abstimmungsergebnis: