Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Dr. Rack erläutert die derzeitige Situation, die durch die Verlegung der Büros von Ortsvorsteher und Ortsgerichtsvorsteher ins Erdgeschoss entstanden ist. Dadurch sind im 1. Stock Räume freigeworden, die interessierten Ortsvereinen zur Verfügung gestellt werden sollten. Nach einer Mitteilung vom Liegenschaftsamt am 24.01.2013 sollte eine Betriebskostenpauschale von 2,80 €/pro m²/pro Jahr dafür gezahlt werden. Die Vereinsvorsitzenden erhielten bereits von der Verwaltung die Büroschlüssel. Anschließend trat ein mehrwöchiger Stillstand in der Angelegenheit ein. Mit Datum vom 29.04.2013 erging ein Beschluss vom Magistrat, wonach ein gestaffelter Tarif eingeführt werden sollte, der das Dreifache der bisher im Raum stehenden Beträge bedeutete. Die Verschleppung und die Erhöhung der Entgelte führten zu einer erheblichen Verärgerung bei den Ortsvereinen. Aufgrund dessen wurde den anwesenden Vertretern der betroffenen Ortsvereine vom Ortsbeirat Rederecht eingeräumt.

 

G. Strack („Wetterfrösche“) bemängelt die unübliche Kündigungsfrist von 6 Monaten, die Sauberhaltung nach § 8 des Vertrages, die Kautionszahlung für Schlüssel und die persönliche Haftung des Vorstandes nach § 19.

Dieter Rosenschon (Vereinsring Dorheim) bemerkt, dass dadurch die ehrenamtliche Tätigkeit torpediert wird, der Vertrag mehr zur Abschreckung der Vereine dient und aus der Anmietung ein Riesenvertragswerk wird.

Doris Kühn (Tischtennisclub) äußert sich in ähnlicher Weise.

Helga Urban von der Sängergemeinschaft wendet ein, dass sich der Verein die wöchentliche Probe im Gemeinschaftsraum, der auch gleichzeitig Sitzungsraum des Ortsbeirates ist, wohl nicht mehr leisten kann.

Bemerkenswert ist hierbei noch die Tatsache, dass die Übungsräume im Erdgeschoss (großer und kleiner Saal) nicht mit Kosten verbunden sind. Ortsbeiratsmitglied Olthoff führt an, dass die SPD in der Stadtverordnetenversammlung bei der Vereinsförderung anders votiert hat. Dr. Rack erwidert, dass mit diesen beabsichtigten Gebührenregelungen eine neue Situation entstanden ist, die zum Zeitpunkt der Etatberatungen noch nicht bekannt war. Stadtrat Antkowiak merkt an, dass das Konsolidierungsprogramm im Parlament beschlossen wurde und der Magistrat nun daran gegangen ist, dies im Sinne der Gleichbehandlung aller Vereine auch umzusetzen.

 

Beschluss:

 

Der Magistrat der Stadt Friedberg wird gebeten, den Beschluss vom 29. April 2013 zu korrigieren, da durch die Art der Sachbehandlung, die Vermittlung und vor allem auch durch die Beschlussinhalte erhebliche Verärgerung bei den betroffenen Vereinen entstanden ist.

Den betroffenen Dorheimer Vereinen soll für mindestens die nächsten drei Jahre maximal nur die Betriebskostenpauschale abverlangt werden (2,80 €/pro qm/Jahr), die dem Ortsvorsteher im Januar 2013 durch das Liegenschaftsamt zur Kenntnis gebracht wurde.

 

Grundsätzlich aber sollte der Magistrat auch überdenken, ob nicht eine völlige Kostenbefreiung angesichts der gesellschaftlich unverzichtbar-wertvollen Ehrenamtsarbeit der Vereine als ein Akt der Leistungsanerkennung seitens der Stadt Friedberg möglich und auch letztlich ratsam wäre.


Abstimmungsergebnis: