Sitzung: 13.06.2013 Ortsbeirat des Stadtteils Dorheim
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 11-16/0632
Dr. Rack erläutert die derzeitige Situation,
die durch die Verlegung der Büros von Ortsvorsteher und Ortsgerichtsvorsteher
ins Erdgeschoss entstanden ist. Dadurch sind im 1. Stock Räume freigeworden,
die interessierten Ortsvereinen zur Verfügung gestellt werden sollten. Nach
einer Mitteilung vom Liegenschaftsamt am 24.01.2013 sollte eine
Betriebskostenpauschale von 2,80 €/pro m²/pro Jahr dafür gezahlt werden. Die
Vereinsvorsitzenden erhielten bereits von der Verwaltung die Büroschlüssel.
Anschließend trat ein mehrwöchiger Stillstand in der Angelegenheit ein. Mit
Datum vom 29.04.2013 erging ein Beschluss
vom Magistrat, wonach ein gestaffelter Tarif eingeführt werden sollte, der
das Dreifache der bisher im Raum stehenden Beträge bedeutete. Die Verschleppung
und die Erhöhung der Entgelte führten zu einer erheblichen Verärgerung bei den
Ortsvereinen. Aufgrund dessen wurde den anwesenden Vertretern der betroffenen
Ortsvereine vom Ortsbeirat Rederecht eingeräumt.
G. Strack („Wetterfrösche“) bemängelt die unübliche Kündigungsfrist von
6 Monaten, die Sauberhaltung nach § 8 des Vertrages, die Kautionszahlung für
Schlüssel und die persönliche Haftung des Vorstandes nach § 19.
Dieter Rosenschon (Vereinsring Dorheim) bemerkt, dass dadurch die
ehrenamtliche Tätigkeit torpediert wird, der Vertrag mehr zur Abschreckung der
Vereine dient und aus der Anmietung ein Riesenvertragswerk wird.
Doris Kühn (Tischtennisclub) äußert sich in ähnlicher Weise.
Helga Urban von der Sängergemeinschaft wendet ein, dass sich der Verein
die wöchentliche Probe im Gemeinschaftsraum, der auch gleichzeitig Sitzungsraum
des Ortsbeirates ist, wohl nicht mehr leisten kann.
Bemerkenswert ist hierbei noch die Tatsache, dass die Übungsräume im
Erdgeschoss (großer und kleiner Saal) nicht mit Kosten verbunden sind.
Ortsbeiratsmitglied Olthoff führt an, dass die SPD in der
Stadtverordnetenversammlung bei der Vereinsförderung anders votiert hat. Dr.
Rack erwidert, dass mit diesen beabsichtigten Gebührenregelungen eine neue
Situation entstanden ist, die zum Zeitpunkt der Etatberatungen noch nicht
bekannt war. Stadtrat Antkowiak merkt an, dass das Konsolidierungsprogramm im
Parlament beschlossen wurde und der Magistrat nun daran gegangen ist, dies im
Sinne der Gleichbehandlung aller Vereine auch umzusetzen.
Beschluss:
Der Magistrat der
Stadt Friedberg wird gebeten, den Beschluss vom 29. April 2013 zu korrigieren,
da durch die Art der Sachbehandlung, die Vermittlung und vor allem auch durch
die Beschlussinhalte erhebliche Verärgerung bei den betroffenen Vereinen
entstanden ist.
Den betroffenen
Dorheimer Vereinen soll für mindestens die nächsten drei Jahre maximal nur die
Betriebskostenpauschale abverlangt werden (2,80 €/pro qm/Jahr), die dem
Ortsvorsteher im Januar 2013 durch das Liegenschaftsamt zur Kenntnis gebracht
wurde.
Grundsätzlich aber
sollte der Magistrat auch überdenken, ob nicht eine völlige Kostenbefreiung
angesichts der gesellschaftlich unverzichtbar-wertvollen Ehrenamtsarbeit der
Vereine als ein Akt der Leistungsanerkennung seitens der Stadt Friedberg
möglich und auch letztlich ratsam wäre.
Abstimmungsergebnis: