Beschluss: Mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 3, Nein: 4, Enthaltungen: 0

Ortsbeiratsmitglied Veith gibt bekannt, dass der zuständige Amtsleiter der städtischen Straßenverkehrsbehörde mitgeteilt hat, dass er keine Bedenken hat, dies umzusetzen; die Fördermittel würden nicht gestrichen.

 

Dr. Rack ist verwundert über diese Rechtsauskunft. Er selbst hat sich bei Herrn Witt, Leiter der Abt. Verkehrsinfrastrukturförderung bei Hessen Mobil Südhessen (Darmstadt), vergewissert und von dort die Auskunft erhalten, dass bei Rechts- vor Linksverkehr und damit bei Aufhebung der bisherigen Vorfahrt auf einer verkehrswichtigen innerörtlichen Straße (und das ist und bleibt die Wetteraustraße) keine Fördermittel gewährt werden. Er bezeichnet den Antrag als nicht förderfähig und somit nicht zielführend.

 

Antragstext:

 

Der Magistrat der Kreisstadt Friedberg bzw. der zuständige Dezernent und die Straßenverkehrsbehörde werden gebeten zu prüfen, ob im Ortsbereich von Dorheim, ab der Kreuzung Wetteraustraße/Kammerfeldstraße die Einführung eines Rechts- vor Linksverkehrs möglich ist.


Abstimmungsergebnis: