Sitzung: 16.05.2013 Stadtverordnetenversammlung
Beschluss: Einstimmig abgelehnt
Abstimmung: Ja: 0, Nein: 38, Enthaltungen: 0
Vorlage: 11-16/0454
Stadtverordnetenvorsteher Hollender verweist auf § 25 HGO -Widerstreit
der Interessen-.
Es nehmen alle Stadtverordneten an der Beratung und Beschlussfassung zu
diesem Tagesordnungspunkt teil.
Stadtverordneter Contag berichtet aus der Vorberatung des Ausschusses
für Bauwesen, Planung, Umwelt und Konversion (Sitzung fand direkt vor der
Stadtverordnetenversammlung statt).
Beschlussentwurf:
1. Der Bebauungsplan Nr. 6 „Im Mühlfeld“, wird für den im Lageplan (Anlage 1 der Vorlage) dargestellten Geltungsbereich (Flur 13, Flurstücke 201, Teilfläche Flurstück 200 im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB geändert. Das Planverfahren erhält die Bezeichnung 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 „Im Mühlfeld“ in Friedberg/ Hessen.
2.
Mit den vorliegenden Bebauungsvorschlägen 1 und
2 (Anlage 2 der Vorlage) sowie dem Entwurf einer Begründung (Anlage 3 der
Vorlage), wird die frühzeitige
Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Unterrichtung
der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt.
Abstimmungsergebnis: