Beschluss: Einstimmig abgelehnt

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 38, Enthaltungen: 0

Stadtverordnetenvorsteher Hollender verweist auf § 25 HGO -Widerstreit der Interessen-.

 

Es nehmen alle Stadtverordneten an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt teil.

 

Stadtverordneter Contag berichtet aus der Vorberatung des Ausschusses für Bauwesen, Planung, Umwelt und Konversion (Sitzung fand direkt vor der Stadtverordnetenversammlung statt).

 

Beschlussentwurf:

 

1.     Der Bebauungsplan Nr. 6 „Im Mühlfeld“, wird für den im Lageplan (Anlage 1 der Vorlage) dargestellten Geltungsbereich (Flur 13, Flurstücke 201, Teilfläche Flurstück 200 im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB geändert. Das Planverfahren erhält die Bezeichnung 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 „Im Mühlfeld“ in Friedberg/ Hessen.

 

2.     Mit den vorliegenden Bebauungsvorschlägen 1 und 2 (Anlage 2 der Vorlage) sowie dem Entwurf einer Begründung (Anlage 3 der Vorlage), wird die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Unterrichtung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt.


Abstimmungsergebnis: