Beschluss: beantwortet

Anfrage:

 

1.   Wie viele Straßenbaustellen gibt es aktuell im Gebiet der Stadt Friedberg?

 

2.   Besteht die Möglichkeit, Straßenbaustellen städtischerseits so zu begleiten, dass die mit ihnen verbundenen Beeinträchtigungen für Anwohner, Unternehmen und Straßennutzer auf das unabdingbar notwendige Maß begrenzt werden, z. B. durch

 

a) Hinwirken auf eine angemessene zeitliche Steuerung (Vermeidung gleichzeitiger Baustellen an mehreren verkehrswichtigen Orten im Stadtgebiet)?

 

b)  Hinwirken auf eine umfassende, sachlich zutreffende Beschilderung, die allen Betroffenen ausreichende Orientierung bietet?

 

c)  Information der Anwohner und nahegelegenen Unternehmen, aber auch der Öffentlichkeit über den Anlass und die voraussichtliche Dauer der Baustellen rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten (z. B. auf der Homepage der Stadt)?

 

d)  laufende Beobachtung des Verkehrsgeschehens, bedarfsweise Hinwirken auf die notwendige Anpassung von Ampelschaltungen angrenzender Zu- und Abfahrtsstraßen, um unnötigen Staubildungen entgegenzuwirken?

 

e)  Information der Anwohner und Öffentlichkeit über den Baufortschritt und das voraussichtliche Ende der Baustellen?

 

3.   In welchem Umfang wurde bei den Baustellen des Jahres 2012 und 2013 in Friedberg von den oben genannten Möglichkeiten stätischerseits Gebrauch gemacht?

 

4.   Existiert in den zuständigen Ämtern der Stadt Friedberg eine Check-Liste der Maßnahmen, die bei der Durchführung von Baustellen sinnvollerweise zu treffen sind?

 

5.   Falls ja:

 

a)  Enthält diese Checkliste die o. g. und ggf. weitere Maßnahmen für ein optionales Management von Baustellen im Gebiet der Stadt?

 

b)  Hat die Liste bei den aktuellen Baustellen Anwendung gefunden?

 

6.   Falls nein:

Ist beabsichtigt, eine solche Checkliste zur Optimierung des Baustellenmanagements und somit zur Reduzierung unnötiger Beeinträchtigungen von Anwohnern, Unternehmen und Pendlern durch Baustellen im Stadtgebiet zu erarbeiten?

 

Erster Stadtrat Ziebarth trägt folgende Stellungnahme des Amtes für öffentliche Sicherheit und Ordnung vom 12.05.2013 vor:

 

Die städtische Straßenverkehrsbehörde erteilt die verkehrsrechtliche Genehmigung auf Stadtstraßen sowie auf Kreis- und Landesstraßen (innerorts). Auf Kreis- und Landesstraßen (außerorts) und auf Bundesstraßen wird die Genehmigung vom Wetteraukreis oder von der Landesverwaltung Hessen Mobil erteilt, welche gleichzeitig Straßenbaulastträger bei Landes- und Bundesstraßen ist. In jedem Genehmigungsverfahren ist der Regionale Verkehrsdienst Wetterau (RVD) beim Polizeipräsidium Mittelhessen zu hören und es werden polizeiliche mit straßenverkehrsbehördlichen Belangen abgestimmt. Vor der Erteilung der Genehmigung werden Vorgespräche oder Ortstermine durchgeführt, wobei immer Auftraggeber, Auftragnehmer, Straßenbaulastträger, eventuell auch Träger des öffentlichen Personennahverkehrs (Verkehrsgesellschaft Oberhessen oder Deutsche Bahn) und die für die Erteilung der verkehrsrechtlichen Genehmigung zuständigen Behörden teilnehmen. Auftraggeber können dabei das Stadtbauamt für die Stadt, das Land Hessen, der Wetteraukreis, die Versorgungsträger Stadtwerke, OVAG und Deutsche Telekom oder Privatpersonen sein. Die Straßenverkehrsbehörde plant keine Baumaßnahmen und ist auch nicht für das Management bzw. die Koordination der Baumaßnahmen im Stadtgebiet zuständig, dies ist allein Aufgabe der Straßenbaulastträger / Auftraggeber. Die Aufgaben der Straßenverkehrsbehörde richten sich nach den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung (StVO), wonach hervorgeht, dass diese den Verkehr lenken / leiten und dabei die öffentliche Sicherheit und Ordnung sowie die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs allgemein und die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer im Besonderen gewährleisten sollen. Eine Baumaßnahme kann von der Straßenverkehrsbehörde im Grundsatz nicht abgelehnt, sondern bei Bedenken zeitlich verlegt werden, sofern alle maßgebenden Behörden zustimmen. Im Genehmigungsverfahren werden weiterhin bei Bedarf die Feuerwehr Friedberg und die Zentrale Leitstelle Wetterau beteiligt, welche ihre Einsätze dementsprechend koordinieren können und dabei auch andere Wehren und Standorte hinzuziehen.

 

Des Weiteren werden Baumaßnahmen über die Presse und Radio der Öffentlichkeit bekannt gemacht und direkt betroffene Anwohner / Anlieger durch Infoschreiben bzw. Wurfzettel vom Auftraggeber oder Auftragnehmer unterrichtet, was auch eine Auflage in der verkehrsrechtlichen Genehmigung der Straßenverkehrsbehörde darstellt.

 

Zu den aktuelle andauernden Großbaustellen auf der K 22 = Gießener Straße und B 275 = Fritz-Reuter-Straße noch eine Anmerkung:

 

Der Bund hat im Jahr 2011 mehrere hundert Millionen Euro für den Straßenbau für das Land Hessen bereitgestellt. Dies hat zur Folge, dass es in einem eng eingegrenzten zeitlichen Rahmen in den Jahren 2012 /2013 / ggfs. 2014 in und um Friedberg viele, auch gleichzeitig stattfindende Baumaßnahmen (vorwiegend auf Bundes- und Landesstraßen) gegeben hat / gibt, welche teilweise auch miteinander kollidier(t)en. In der Fachkonferenz „Straßenbau 2013“ am 15.04. im Kreishaus wurde von einem Vertreter Hessen Mobils mitgeteilt, dass eine Summe in dieser Größenordnung in den nächsten Jahren nicht mehr bereitgestellt werden wird und es dementsprechend in dem jetzigen Umfang solche „Großbaumaßnahmen“ auf Bundes- und Landesstraßen in Hessen nicht geben wird.

 

Zur Beantwortung der einzelnen Fragen:

 

Zu 1)

Aktuell gibt es 4 Großbaustellen:

 

a) B 275 = Fritz-Reuter-Straße als Maßnahme des Landes Hessen
b) K 22 = Gießener Straße als Folgemaßnahme der B 3 ebenfalls vom Land Hessen
c) Nauheimer Straße als städtische Maßnahme
d) Archäologischen Grabungen Elvis-Presley-Platz als städtische Maßnahme

 

Hinzu kommen mehrere Baustellen wie z.B. Gehwegausbau in der Lindenstraße und Hinter der Eller als städtische Maßnahme, 12 Baustellen der Versorgungsträger sowie zahlreiche Baustellen privater Träger.

 

Zu 2a)

Die Baumaßnahmen werden von städtischer Seite im erforderlichen Maße und darüber hinaus begleitet.

 

Beispiele:
Die Sanierung der Usabrücke inkl. Deckensanierung auf der K 22 = Gießener Straße wurde uns im Februar 2012 schriftlich von Hessen Mobil angekündigt und mit allen zu beteiligenden Behörden abgestimmt. Als Ausführungszeitraum wurde Mai - Oktober 2012 angegeben. Diese Maßnahme wurde dann jedoch an die Firma Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und bau GmbH (DEGES) in Berlin übertragen, welche komplett neu geplant und ausgeschrieben hat. Am 5. September 2012 wurden wir per E-Mail von Hessen Mobil informiert, dass die Baumaßnahme am 15. September beginnen soll. Daraufhin hat die Straßenverkehrsbehörde am gleichen Tag ebenfalls per E-Mail sowohl Hessen Mobil als auch der Firma DEGES mitgeteilt, dass keine Zustimmung zum geplanten Baubeginn erfolgt.

Es hatte bis zu diesem Zeitpunkt, auch trotz mehrmaliger Aufforderung an die DEGES, keine Abstimmung gegeben. Unsererseits wurden klar und unmissverständliche Bedenken geäußert bezügl. der Ausführung in den Wintermonaten; diese Bedenken wurden seitens der Firma DEGES nicht geteilt. Hierbei erfolgt nochmals der ausdrückliche Hinweis, dass sich Hessen Mobil die verkehrsrechtliche Genehmigung selbst erteilen kann und erteilt  hat.

 

Das Land Hessen hatte für Anfang April 2013 die Deckensanierung der K 23 = Rosbacher Straße zwischen B 455 und Marienstraße angekündigt. Auch hier hat die Stadt ein Veto eingelegt, da dies mit der Baumaßnahme Nauheimer Straße kollidiert hätte. Anzumerken ist hier, dass sowohl Polizei als auch Wetteraukreis keine Bedenken geäußert haben und rein rechtlich diese Maßnahme hätte durchgeführt werden können. Nach mehreren Gesprächen wurde sie jetzt auf September diesen Jahres verlegt, wenn die Baumaßnahme Nauheimer Straße beendet ist.

 

Der Beginn der Maßnahme B 275 = Fritz-Reuter-Straße wurde ebenfalls auf Bestreben der Straßenverkehrsbehörde nach Beendigung der Homburger Straße verlegt. Eine Verlegung nach Beendigung der K 22=Gießener Straße war nach Meinung aller beteiligenden Behörden nicht möglich, da die Maßnahme sonst in die Wintermonate gegangen wäre; dies sollte vermieden werden.

 

b)

Die Beschilderungen entsprechen den gesetzlichen Vorschriften und Bestimmungen und sind ausreichend. Jede Baustelle wird zu Beginn von den anordnenden Behörden, Polizei und den  Auftragnehmern bzw. den beauftragten Firmen, welche die Beschilderung / Absperrung stellt, abgenommen und ggf. modifiziert. Am Beispiel K 22 = Gießener Straße ist anzumerken, dass eine Hinweisbeschilderung auf Gewerbetreibende im öffentlichen Verkehrsraum auch im Zuge von Baumaßnahmen nicht zulässig bzw. genehmigungsfähig ist. Die hier betroffenen Geschäfte sind jederzeit erreichbar, dies ist durch entsprechende Hinweistafeln und an den Absperrungen gekennzeichnet gewesen.

 

c)

Wie bereits erwähnt wird die Öffentlichkeit über Presse, Radio und Internet informiert und direkt betroffene Bewohner / Anlieger zusätzlich mit Infoschreiben oder Wurfzetteln.

 

d)

Das Verkehrsgeschehen wird bei jeder Baumaßnahme ständig beobachtet und bei Bedarf weitere Maßnahmen eingeleitet. Aktuell wird geprüft ob z.B. diverse Ampelschaltungen auf den Umleitungsstrecken geändert und angepasst werden müssen bzw. können.

 

e)

Die Bewohner und Öffentlichkeit werden wie erwähnt vom Auftraggeber oder den ausführenden Firmen über den Baufortschritt und das Bauende informiert.

 

Zu 3)

Bei allen Baustellen 2012 und 2013 wurde von städtischer Seite wie bereits erläutert über die Maßnahme informiert.

 

Zu 4)

In der Straßenverkehrsbehörde gibt es natürlich eine Liste zu treffender Maßnahmen bei Baustellen.

 

Zu 5a)

Ja, diese Liste enthält alle erforderlichen Maßnahmen im Rahmen der Zuständigkeit der Straßenverkehrsbehörde.

 

b)

Ja, auch bei den aktuellen Baumaßnahmen hat diese Liste Anwendung gefunden.