Anfrage:
1.
Wie
viele Straßenbaustellen gibt es aktuell im Gebiet der Stadt Friedberg?
2.
Besteht
die Möglichkeit, Straßenbaustellen städtischerseits so zu begleiten, dass die
mit ihnen verbundenen Beeinträchtigungen für Anwohner, Unternehmen und
Straßennutzer auf das unabdingbar notwendige Maß begrenzt werden, z. B. durch
a) Hinwirken auf eine angemessene zeitliche
Steuerung (Vermeidung gleichzeitiger Baustellen an mehreren verkehrswichtigen
Orten im Stadtgebiet)?
b) Hinwirken auf eine umfassende, sachlich
zutreffende Beschilderung, die allen Betroffenen ausreichende Orientierung
bietet?
c) Information der Anwohner und nahegelegenen
Unternehmen, aber auch der Öffentlichkeit über den Anlass und die
voraussichtliche Dauer der Baustellen rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten (z.
B. auf der Homepage der Stadt)?
d) laufende Beobachtung des Verkehrsgeschehens,
bedarfsweise Hinwirken auf die notwendige Anpassung von Ampelschaltungen
angrenzender Zu- und Abfahrtsstraßen, um unnötigen Staubildungen
entgegenzuwirken?
e) Information der Anwohner und Öffentlichkeit
über den Baufortschritt und das voraussichtliche Ende der Baustellen?
3.
In
welchem Umfang wurde bei den Baustellen des Jahres 2012 und 2013 in Friedberg
von den oben genannten Möglichkeiten stätischerseits Gebrauch gemacht?
4.
Existiert
in den zuständigen Ämtern der Stadt Friedberg eine Check-Liste der Maßnahmen,
die bei der Durchführung von Baustellen sinnvollerweise zu treffen sind?
5.
Falls
ja:
a) Enthält diese Checkliste die o. g. und ggf.
weitere Maßnahmen für ein optionales Management von Baustellen im Gebiet der
Stadt?
b) Hat die Liste bei den aktuellen Baustellen
Anwendung gefunden?
6.
Falls
nein:
Ist beabsichtigt, eine solche Checkliste zur Optimierung des
Baustellenmanagements und somit zur Reduzierung unnötiger Beeinträchtigungen
von Anwohnern, Unternehmen und Pendlern durch Baustellen im Stadtgebiet zu
erarbeiten?
Erster Stadtrat Ziebarth trägt folgende
Stellungnahme des Amtes für öffentliche Sicherheit und Ordnung vom 12.05.2013
vor:
Die städtische Straßenverkehrsbehörde
erteilt die verkehrsrechtliche Genehmigung auf Stadtstraßen sowie auf Kreis-
und Landesstraßen (innerorts). Auf Kreis- und Landesstraßen (außerorts) und auf
Bundesstraßen wird die Genehmigung vom Wetteraukreis oder von der
Landesverwaltung Hessen Mobil erteilt, welche gleichzeitig Straßenbaulastträger
bei Landes- und Bundesstraßen ist. In jedem Genehmigungsverfahren ist der
Regionale Verkehrsdienst Wetterau (RVD) beim Polizeipräsidium Mittelhessen zu
hören und es werden polizeiliche mit straßenverkehrsbehördlichen Belangen
abgestimmt. Vor der Erteilung der Genehmigung werden Vorgespräche oder
Ortstermine durchgeführt, wobei immer Auftraggeber, Auftragnehmer,
Straßenbaulastträger, eventuell auch Träger des öffentlichen
Personennahverkehrs (Verkehrsgesellschaft Oberhessen oder Deutsche Bahn) und
die für die Erteilung der verkehrsrechtlichen Genehmigung zuständigen Behörden
teilnehmen. Auftraggeber können dabei das Stadtbauamt für die Stadt, das Land
Hessen, der Wetteraukreis, die Versorgungsträger Stadtwerke, OVAG und Deutsche
Telekom oder Privatpersonen sein. Die Straßenverkehrsbehörde plant keine
Baumaßnahmen und ist auch nicht für das Management bzw. die Koordination der
Baumaßnahmen im Stadtgebiet zuständig, dies ist allein Aufgabe der
Straßenbaulastträger / Auftraggeber. Die Aufgaben der Straßenverkehrsbehörde
richten sich nach den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung (StVO), wonach
hervorgeht, dass diese den Verkehr lenken / leiten und dabei die öffentliche
Sicherheit und Ordnung sowie die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs
allgemein und die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer im Besonderen gewährleisten
sollen. Eine Baumaßnahme kann von der Straßenverkehrsbehörde im Grundsatz nicht
abgelehnt, sondern bei Bedenken zeitlich verlegt werden, sofern alle
maßgebenden Behörden zustimmen. Im Genehmigungsverfahren werden weiterhin bei
Bedarf die Feuerwehr Friedberg und die Zentrale Leitstelle Wetterau beteiligt,
welche ihre Einsätze dementsprechend koordinieren können und dabei auch andere
Wehren und Standorte hinzuziehen.
Des Weiteren werden Baumaßnahmen über die
Presse und Radio der Öffentlichkeit bekannt gemacht und direkt betroffene
Anwohner / Anlieger durch Infoschreiben bzw. Wurfzettel vom Auftraggeber oder
Auftragnehmer unterrichtet, was auch eine Auflage in der
verkehrsrechtlichen Genehmigung der Straßenverkehrsbehörde darstellt.
Zu
den aktuelle andauernden Großbaustellen auf der K 22 = Gießener Straße und B
275 = Fritz-Reuter-Straße noch eine Anmerkung:
Der Bund hat im Jahr 2011 mehrere hundert
Millionen Euro für den Straßenbau für das Land Hessen bereitgestellt. Dies hat
zur Folge, dass es in einem eng eingegrenzten zeitlichen Rahmen in den Jahren
2012 /2013 / ggfs. 2014 in und um Friedberg viele, auch gleichzeitig
stattfindende Baumaßnahmen (vorwiegend auf Bundes- und Landesstraßen) gegeben hat
/ gibt, welche teilweise auch miteinander kollidier(t)en. In der Fachkonferenz
„Straßenbau 2013“ am 15.04. im Kreishaus wurde von einem Vertreter Hessen
Mobils mitgeteilt, dass eine Summe in dieser Größenordnung in den nächsten
Jahren nicht mehr bereitgestellt werden wird und es dementsprechend in dem
jetzigen Umfang solche „Großbaumaßnahmen“ auf Bundes- und Landesstraßen in
Hessen nicht geben wird.
Zur
Beantwortung der einzelnen Fragen:
Zu 1)
Aktuell gibt es 4 Großbaustellen:
a) B 275 =
Fritz-Reuter-Straße als Maßnahme des Landes Hessen
b) K 22 = Gießener Straße als
Folgemaßnahme der B 3 ebenfalls vom Land Hessen
c) Nauheimer Straße als städtische
Maßnahme
d) Archäologischen Grabungen
Elvis-Presley-Platz als städtische Maßnahme
Hinzu kommen mehrere Baustellen wie z.B.
Gehwegausbau in der Lindenstraße und Hinter der Eller als städtische Maßnahme,
12 Baustellen der Versorgungsträger sowie zahlreiche Baustellen privater
Träger.
Zu 2a)
Die Baumaßnahmen werden von städtischer
Seite im erforderlichen Maße und darüber hinaus begleitet.
Beispiele:
Die Sanierung der Usabrücke inkl. Deckensanierung auf der K 22 = Gießener
Straße wurde uns im Februar 2012 schriftlich von Hessen Mobil angekündigt und
mit allen zu beteiligenden Behörden abgestimmt. Als Ausführungszeitraum wurde
Mai - Oktober 2012 angegeben. Diese Maßnahme wurde dann jedoch an die Firma
Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und bau GmbH (DEGES) in Berlin
übertragen, welche komplett neu geplant und ausgeschrieben hat. Am 5. September
2012 wurden wir per E-Mail von Hessen Mobil informiert, dass die Baumaßnahme am
15. September beginnen soll. Daraufhin hat die Straßenverkehrsbehörde am
gleichen Tag ebenfalls per E-Mail sowohl Hessen Mobil als auch der Firma DEGES mitgeteilt,
dass keine Zustimmung zum geplanten Baubeginn erfolgt.
Es hatte bis zu diesem Zeitpunkt, auch trotz
mehrmaliger Aufforderung an die DEGES, keine Abstimmung gegeben. Unsererseits
wurden klar und unmissverständliche Bedenken geäußert bezügl. der Ausführung in
den Wintermonaten; diese Bedenken wurden seitens der Firma DEGES nicht geteilt.
Hierbei erfolgt nochmals der ausdrückliche Hinweis, dass sich Hessen Mobil die
verkehrsrechtliche Genehmigung selbst erteilen kann und erteilt hat.
Das Land Hessen hatte für Anfang April 2013
die Deckensanierung der K 23 = Rosbacher Straße zwischen B 455 und Marienstraße
angekündigt. Auch hier hat die Stadt ein Veto eingelegt, da dies mit der
Baumaßnahme Nauheimer Straße kollidiert hätte. Anzumerken ist hier, dass sowohl
Polizei als auch Wetteraukreis keine Bedenken geäußert haben und rein rechtlich
diese Maßnahme hätte durchgeführt werden können. Nach mehreren Gesprächen wurde
sie jetzt auf September diesen Jahres verlegt, wenn die Baumaßnahme Nauheimer
Straße beendet ist.
Der Beginn der Maßnahme B 275 =
Fritz-Reuter-Straße wurde ebenfalls auf Bestreben der Straßenverkehrsbehörde
nach Beendigung der Homburger Straße verlegt. Eine Verlegung nach Beendigung
der K 22=Gießener Straße war nach Meinung aller beteiligenden Behörden nicht
möglich, da die Maßnahme sonst in die Wintermonate gegangen wäre; dies sollte
vermieden werden.
b)
Die Beschilderungen entsprechen den
gesetzlichen Vorschriften und Bestimmungen und sind ausreichend. Jede Baustelle
wird zu Beginn von den anordnenden Behörden, Polizei und den Auftragnehmern bzw. den beauftragten Firmen,
welche die Beschilderung / Absperrung stellt, abgenommen und ggf. modifiziert.
Am Beispiel K 22 = Gießener Straße ist anzumerken, dass eine
Hinweisbeschilderung auf Gewerbetreibende im öffentlichen Verkehrsraum auch im
Zuge von Baumaßnahmen nicht zulässig bzw. genehmigungsfähig ist. Die hier
betroffenen Geschäfte sind jederzeit erreichbar, dies ist durch entsprechende
Hinweistafeln und an den Absperrungen gekennzeichnet gewesen.
c)
Wie bereits erwähnt wird die Öffentlichkeit
über Presse, Radio und Internet informiert und direkt betroffene Bewohner /
Anlieger zusätzlich mit Infoschreiben oder Wurfzetteln.
d)
Das Verkehrsgeschehen wird bei jeder
Baumaßnahme ständig beobachtet und bei Bedarf weitere Maßnahmen eingeleitet.
Aktuell wird geprüft ob z.B. diverse Ampelschaltungen auf den
Umleitungsstrecken geändert und angepasst werden müssen bzw. können.
e)
Die Bewohner und Öffentlichkeit werden wie
erwähnt vom Auftraggeber oder den ausführenden Firmen über den Baufortschritt
und das Bauende informiert.
Zu
3)
Bei allen Baustellen 2012 und 2013 wurde von
städtischer Seite wie bereits erläutert über die Maßnahme informiert.
Zu
4)
In der Straßenverkehrsbehörde gibt es
natürlich eine Liste zu treffender Maßnahmen bei Baustellen.
Zu
5a)
Ja, diese Liste enthält alle erforderlichen
Maßnahmen im Rahmen der Zuständigkeit der Straßenverkehrsbehörde.
b)
Ja, auch bei den aktuellen Baumaßnahmen hat
diese Liste Anwendung gefunden.