Stadtverordnetenvorsteher Hollender verweist auf § 25 HGO -Widerstreit der Interessen-.

 

Es nehmen alle Stadtverordneten an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt teil.

 

Beschluss:

 

Die Bedenken gegen das Vorhaben „Segmüller“ in Bad Vilbel werden aufrecht erhalten.


Abstimmungsergebnis: