Sitzung: 16.05.2013 Stadtverordnetenversammlung
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 38, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 11-16/0560
Stadtverordnetenvorsteher Hollender verweist
auf § 25 HGO -Widerstreit der Interessen-.
Es nehmen alle Stadtverordneten an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungs-punkt teil.
A) Behandlung der Anregungen aus der öffentlichen Auslegung (Anmerkung: In der Anlage 1 der Vorlage sind die eingegangenen Stellungnahmen jeweils dem Beschlussvorschlag gegenübergestellt).
a)
Stellungnahme
des Wetteraukreises vom 11.02.2013
Beschluss:
Diese Anregung wird nicht berücksichtigt.
Begründung:
Zwischen dem zur Erschließung der ca. 4 Baugrundstücke notwendigen
Wohnweg von 3,5 m Breite und dem angrenzenden Acker verbleibt ein Streifen von
2,5 m Breite. Dieser wird befestigt (z. B. Schotterrasen) und kann im
Bedarfsfall von den landwirtschaftlichen Fahrzeugen genutzt werden. Erst wenn
die für die Zukunft angestrebte kleinere Baugebietserweiterung Richtung Westen
erfolgt, wird der endgültige Ortsrand mit einem Feldweg und einem
Streuobststreifen entwickelt (wie bereits im letzten Bauabschnitt „Südlich des
Riedweges“).
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen |
Ja 38 Nein 0 Enthaltung 0 |
b)
Stellungnahme
des Herrn Steffan Schnitzler
Beschluss:
Die Anregung, auf eine weitere bauliche Entwicklung am Steinern Kreuz zu verzichten, wird nicht berücksichtigt.
Begründung:
Die Siedlungspolitik der Stadt Friedberg besteht seit den 80er Jahren
aus zwei Komponenten
- Entwicklung von brachliegenden Flächen
innerhalb des Siedlungsbereiches durch die jeweiligen Eigentümer/Investoren.
- Entwicklung von Bauflächen zu bezahlbaren
Bodenpreisen für breite Kreise der Bevölkerung am Ortsrand – und das auch nur
dann, wenn die Nachfrage ausreichend groß ist.
Auf die Umnutzung von bestehender Bausubstanz hat die Stadt keinen
Einfluss. Dieses wird aber auf jeden Fall unterstützt (siehe die Erarbeitung
eines Baulückenkatasters).
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen |
Ja 38 Nein 0 Enthaltung 0 |
B)
Satzungsbeschluss
gemäß § 10 (1) BauGB
- Der vorliegende Bebauungsplanentwurf Nr. 81 „Am Steinern Kreuz“ wird als Satzung beschlossen.
- Die landesrechtlichen Vorschriften gemäß § 81 HBO als Bestandteil des oben angeführten Bebauungsplanentwurfs werden ebenfalls beschlossen.
- Der vorliegende Entwurf der Begründung des Bebauungsplanes Nr. 81 „Am Steinern Kreuz“ wird beschlossen.
Abstimmungsergebnis: