Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 38, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Stadtverordnetenvorsteher Hollender verweist auf § 25 HGO -Widerstreit der Interessen-.

 

Es nehmen alle Stadtverordneten an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungs-punkt teil.

 

A)    Behandlung der Anregungen aus der öffentlichen Auslegung (Anmerkung: In der Anlage 1 der Vorlage sind die eingegangenen Stellungnahmen jeweils dem Beschlussvorschlag gegenübergestellt).

 

a)     Stellungnahme des Wetteraukreises vom 11.02.2013

 

Beschluss:

 

Diese Anregung wird nicht berücksichtigt.

 

Begründung:

Zwischen dem zur Erschließung der ca. 4 Baugrundstücke notwendigen Wohnweg von 3,5 m Breite und dem angrenzenden Acker verbleibt ein Streifen von 2,5 m Breite. Dieser wird befestigt (z. B. Schotterrasen) und kann im Bedarfsfall von den landwirtschaftlichen Fahrzeugen genutzt werden. Erst wenn die für die Zukunft angestrebte kleinere Baugebietserweiterung Richtung Westen erfolgt, wird der endgültige Ortsrand mit einem Feldweg und einem Streuobststreifen entwickelt (wie bereits im letzten Bauabschnitt „Südlich des Riedweges“).

 

 Abstimmungsergebnis:

 

 Einstimmig beschlossen

 Ja 38  Nein 0  Enthaltung 0 

 

b)    Stellungnahme des Herrn Steffan Schnitzler

 

Beschluss:

 

Die Anregung, auf eine weitere bauliche Entwicklung am Steinern Kreuz zu verzichten, wird nicht berücksichtigt.

 

Begründung:

Die Siedlungspolitik der Stadt Friedberg besteht seit den 80er Jahren aus zwei Komponenten

 

-       Entwicklung von brachliegenden Flächen innerhalb des Siedlungsbereiches durch die jeweiligen Eigentümer/Investoren.

-       Entwicklung von Bauflächen zu bezahlbaren Bodenpreisen für breite Kreise der Bevölkerung am Ortsrand – und das auch nur dann, wenn die Nachfrage ausreichend groß ist.

 

Auf die Umnutzung von bestehender Bausubstanz hat die Stadt keinen Einfluss. Dieses wird aber auf jeden Fall unterstützt (siehe die Erarbeitung eines Baulückenkatasters).

 

Abstimmungsergebnis:

 

 Einstimmig beschlossen

 Ja 38  Nein 0  Enthaltung 0 

 

B)    Satzungsbeschluss gemäß § 10 (1) BauGB

 

  1. Der vorliegende Bebauungsplanentwurf Nr. 81 „Am Steinern Kreuz“ wird als Satzung beschlossen.
  2. Die landesrechtlichen Vorschriften gemäß § 81 HBO als Bestandteil des oben angeführten Bebauungsplanentwurfs werden ebenfalls beschlossen.
  3. Der vorliegende Entwurf der Begründung des Bebauungsplanes Nr. 81 „Am Steinern Kreuz“ wird beschlossen.

Abstimmungsergebnis: