Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 28, Nein: 10, Enthaltungen: 0

Stadtverordnetenvorsteher Hollender verweist auf § 25 HGO -Widerstreit der Interessen-.

 

Es nehmen alle Stadtverordneten an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt teil.

 

Beschluss:

 

1.     Für den Baublock, der begrenzt wird von den Straßen Im Wingert, Karlsbader Straße und Am Dachspfad, wird ein Bebauungsplan gemäß § 30 (1) BauGB aufgestellt, der mindestens Festsetzungen über die Art und das Maß der baulichen Nutzung, die überbaubaren Grundstücksflächen und die öffentlichen Verkehrsflächen enthält. Die Grenze des Geltungsbereiches ist im anliegenden Lageplan (Anlage 1 der Vorlage) dargestellt; dieser Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung Bebauungsplan Nr. 85 „Im Wingert/Am Dachspfad“.

 

2.     Mit dem vorliegenden städtebaulichen Entwurf wird die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB durchgeführt.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich beschlossen

Ja 28  Nein 10  Enthaltung 0 

 

 

 

Stadtverordneter Stoll beantragt gemäß § 18 (4) der „Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung und der Ausschüsse der Stadt Friedberg (Hessen)“, die Sitzung bis zum Ende der Tagesordnung  zu verlängern (bis 23.30 Uhr).

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig beschlossen

Ja 38  Nein 0  Enthaltung 0


Abstimmungsergebnis: