Sitzung: 16.05.2013 Stadtverordnetenversammlung
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 28, Nein: 10, Enthaltungen: 0
Vorlage: 11-16/0550
Stadtverordnetenvorsteher Hollender verweist auf § 25 HGO -Widerstreit
der Interessen-.
Es nehmen alle Stadtverordneten an der Beratung und Beschlussfassung zu
diesem Tagesordnungspunkt teil.
Beschluss:
1. Für den Baublock, der begrenzt wird von den Straßen Im Wingert, Karlsbader Straße und Am Dachspfad, wird ein Bebauungsplan gemäß § 30 (1) BauGB aufgestellt, der mindestens Festsetzungen über die Art und das Maß der baulichen Nutzung, die überbaubaren Grundstücksflächen und die öffentlichen Verkehrsflächen enthält. Die Grenze des Geltungsbereiches ist im anliegenden Lageplan (Anlage 1 der Vorlage) dargestellt; dieser Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung Bebauungsplan Nr. 85 „Im Wingert/Am Dachspfad“.
2. Mit dem vorliegenden städtebaulichen Entwurf wird die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB durchgeführt.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich beschlossen |
Ja 28 Nein 10 Enthaltung 0 |
Stadtverordneter Stoll beantragt gemäß § 18 (4) der „Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung und der Ausschüsse der Stadt Friedberg (Hessen)“, die Sitzung bis zum Ende der Tagesordnung zu verlängern (bis 23.30 Uhr).
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen
Ja 38 Nein 0 Enthaltung 0
Abstimmungsergebnis: