Sitzung: 21.03.2013 Stadtverordnetenversammlung
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 43, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 11-16/0528
Stadtverordnetenvorsteher
Hollender verweist auf § 25 HGO -Widerstreit der Interessen-.
Es nehmen alle
Stadtverordneten an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem
Tagesordnungspunkt teil.
Beschluss:
Mit dem
vorliegenden Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 40 „Südlich der
Straße Im Krämer“ einschließlich der Begründung wird die öffentliche Auslegung
gem. § 3 Abs.2 BauGB durchgeführt. Die Stellungnahmen der Behörden und der
sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 BauGB werden gem. § 4a Abs. 2
BauGB gleichzeitig mit der Auslegung eingeholt.
Abstimmungsergebnis: