Über die Gedenkansprache des Ortsvorstehers Dr. Rack zum Volkstrauertag entzündet sich eine kontroverse Diskussion. Anlass war die in der Ortsbeiratssitzung vom 15. November 2012 beantragte Streichung eines Satzteils in einem SPD-Antrag zur Errichtung einer Ehrengrabstelle für den Ex-Bürgermeister Georg Bauschmann (SPD).  Die CDU-Ortsbeiratsfraktion wollte den Halbsatz „von den Nationalsozialisten 1933 aus dem Amt entfernten Dorheimer Altbürgermeisters Georg Bauschmann…“ gestrichen haben, da der Bezug auf die NS-Zeit schon in der Antragsbegründung mehrfach enthalten sei. Eine nähere Begründung dieser Streichungsabsicht erfolgte nicht. Ortsbeiratsmitglied Ruppel entgegnete, dass eine Streichung dieser Textpassage den Ortsbeirat der Gefahr aussetzen würde, für rechtslastig gehalten zu werden. Die CDU-Fraktion unternahm auch nach dieser Feststellung keinen Versuch, ihre Absicht näher zu erklären, um keine Missverständnisse entstehen zu lassen. In der Abstimmung verwarf die SPD-Mehrheit den Antrag auf Textstreichung.  Ortsvorsteher Dr. Rack wies in seiner Volkstrauertags-Ansprache - ohne Namens – oder Parteinennung – auf diesen Vorfall hin, der nach seiner Einschätzung hoffentlich eher ungewollt der bedenklichen Bemühung um „Schluss-Strich“ unter eine unheilvolle Epoche der deutschen Geschichte geschuldet war.  Aber gerade bei den Gedenkfeiern zum Volkstrauertag wird in den letzten Jahren nicht nur den ums Leben gekommenen Soldaten, sondern nun endlich auch den verfolgten und von den Nazis ermordeten Menschen gedacht – und da gehören nach Racks Auffassung als Historiker mindestens missverständliche Anträge nicht in die Gedenkwelt. Die Erinnerung an die Nazi-Verbrechen muss wach gehalten werden. In der kontroversen Diskussion im Ortsbeirat weisen Vertreter der SPD und der Ortsvorsteher selbst Kritik der CDU zurück. Den CDU-Vertretern wird dargelegt, dass, wie bekannt sein müsste, die wesentlichen Antragspassagen nicht in der Begründung, sondern im Antragstext zu stehen hätten – und dass die CDU-Ortsbeiräte in der Sitzung vom 15.11.2012 die Gelegenheit zur Vermeidung von Missverständnissen versäumt hätten.