Ortsbeiratsmitglied und Ortsgerichtsvorsteher Wendel wurde von einer bei der Stadt beschäftigten Hausbewohnerin angesprochen, ob sie den Ortsgerichtseingang von Schnee befreien soll. Sie benötigt dazu aber einen Schneeschieber.

Nach Meinung des Ortsbeirats muss die Stadtverwaltung regeln, wer den Zugang zu den Vorsteher-Räumen bei Bedarf von Schnee und Eis zu befreien hat.

 

Ortsbeiratsmitglied Olthoff teilt mit, dass der Schulweg beim früheren Anwesen der Friedberger Wohnungsbaugesellschaft nicht geräumt wurde. Hauseigentümern sollten verstärkt die Auflagen einer Streu-und Räumpflicht verdeutlicht werden.