Die Verlegung des Ortsvorsteher- sowie Ortsgerichts-Büros in das Erdgeschoss des Bürgerhaus-Nebengebäudes erfolgte am 15. Januar 2013. Der Ortsvorsteher begrüßt die nun endlich erfolgte Realisierung des Projektes – fast fünf Jahre nach der ersten Antragsstellung (!) -, doch leider gibt es noch immer Nachbesserungsbedarf:

 

-    Die Treppe musste bereits wieder demontiert werden, da sie nicht normgerecht angefertigt war. Ortsbeiratsmitglieder stellten diese Fehlkonstruktion fest und meldeten dies via Ortsvorsteher an das Stadtbauamt. Die Bauabnahme war zuvor nicht erfolgt.

 

-    Beide Raumtüren (nach außen bzw. in den Flur) sind sehr schwergängig.

 

-    Weiterhin ist die als Fluchttür dienende Tür zum Kita-Hof nur nach innen, nicht aber nach außen zu öffnen. Auch die Flurtür-Außentür (2. Fluchtweg) geht nur nach innen auf. Ortsvorsteher hatte diese Fluchtwegsituation bereits beim Stadtbauamt bemängelt, da sie auch den amtlichen Erklärungen für den notwendigen Bau von Fluchttreppen etc. widerspricht.

 

-    Es sollte an die Innenseite der Tür zum Kita-Hof ein Tür-Knauf – ein sogenannter Panik-Knauf - montiert werden.

 

-    Es fehlt eine Außenbeleuchtung am Hauseingang.

 

-    Idealerweise sollte die Außenbeleuchtung über einen Bewegungsmelder geregelt werden. Ein Schalter wird wegen möglichen Missbrauchs und nachfolgender Dauerbeleuchtung als ungeeignet betrachtet.