Beschluss: Einstimmig in Abänderung beschlossen

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 0, Enthaltungen: 5

Bürgermeister Keller erläutert ausführlich die Vorlage. Er ist der Auffassung, dass ein neues Konzept für das Wetterau-Museum erarbeitet werden muss. Entsprechende Überlegungen wurden durch ihn aktuell bereits in Gang gesetzt. Für die Entwicklung eines neuen Konzeptes und dessen Umsetzung brauche es jedoch Zeit. Deshalb sei es sinnvoll, mit der Montage einer Brandmeldeanlage den vorläufigen Weiterbetrieb des Wetterau-Museums zu sichern. So könne ohne negative Außenwirkung, die im Fall der Museumsschließung über einen mehrjährigen Zeitraum  zwangsläufig eintrete, die für die Konzeptarbeit, Standortsuche und Konzeptrealisierung erforderliche Zeit gewonnen werden.

 

In der folgenden ausführlichen Diskussion wird über die Voraussetzungen und Möglichkeiten des Weiterbetriebs des Museums am alten und an alternativen neuen Standorten, die Gestaltung der Übergangszeit bis zur Realisierung eines zukunftsfähigen Neu-Konzepts sowie Sinn und Zweck der Brandmeldeanlage unter diesen Voraussetzungen beraten. Einvernehmlich wird festgestellt, dass für das Wetterau-Museum unter den gegebenen Umständen neue Wege beschritten werden müssen.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss fasst in Ergänzung des Beschlussvorschlages folgenden

 

Beschluss:

 

Für die Lieferung und Montage einer Brandmeldeanlage für das Wetterau Museum sind im Finanzhaushalt außerplanmäßige Mittel in Höhe von 55.000,00 € auf der Kostenstelle 4.321000, Sachkonto 0770010, Investitionsnummer 4.0770.01 bereitzustellen. Die für die Deckung der außerplanmäßigen Ausgabe herangezogenen Mittel werden im Haushaltsplan 2013 unter der Investitionsnummer 4.0700.01 Photovoltaikanlage (4.352100 Bibliothekszentrum Klosterbau) neu veranschlagt. Die Deckung hierfür erfolgt durch Minderausgaben in gleicher Höhe bei Investitionsnummer 7.0509.04 Grunderwerb (7.880000 Allgemeines Grundvermögen).

 

1.   Der Magistrat wird beauftragt, der Stadtverordnetenversammlung bis zur Sommerpause 2013

·       konzeptionelle Alternativen (inhaltliche Konzeption, Standort) zum Betrieb des derzeiti-        gen Wetterau-Museums sowie

·       ein Konzept zur Neuregelung der Eintrittsentgelte

     vorzulegen.

 

2.  Darüber hinaus wird der Magistrat beauftragt zu prüfen, in welchem Umfang aus dem Haushaltsbudget des Wetterau-Museums ein Deckungsbeitrag gewonnen werden kann. Die Antwort des Magistrats ist spätestens bis 13.02.2013 der Stadtverordnetenversammlung schriftlich mitzuteilen. 


Abstimmungsergebnis: