Sitzung: 31.01.2013 Ausschuss für Bauwesen, Planung, Umwelt und Konversion
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 11-16/0494
Behandlung der Anregungen aus der öffentlichen Auslegung
(Anmerkung: In der
Anlage 1 der Vorlage sind die eingegangenen Stellungnahmen jeweils dem
Beschlussvorschlag gegenübergestellt.)
Stellungnahme des
Wetteraukreis vom 12.12.12
Beschluss zu 1):
Der Hinweis wird berücksichtigt, indem die Vermeidungsmaßnahme zum
Artenschutz im Bebauungsplan ergänzt wird.
Anmerkung zu 2):
Der
Ausgleich des Biotopwertdefizits erfolgt durch den Grundstückseigentümer über
das Ökokonto der OVAG, Ökokontomaßnahme "Hof Graß".
Hierzu
hat der Grundstückseigentümer mit der OVAG einen privatrechtlichen Vertrag
abgeschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen
Ja 9 Nein 0 Enthaltung 0
Beschluss zu 3):
Der Hinweis wird berücksichtigt, indem in der Begründung unter Punkt
5.1-Städtebauliche Konzeption, der Absatz zur Erschließung der Bebauung weiter
konkretisiert wird.
Anmerkung:
Die Festsetzung eines Geh-, Fahr, und Leitungsrechtes im Bebauungsplan
ist nicht erforderlich.
Der Bereich hinter der
Nieder-Wöllstädter-Straße 3 gehört zu dem Baugrundstück Nieder-Wöllstädter-Straße
5 und ist somit über den vorderen Grundstücksteil erschlossen.
Sollte hier in Zukunft eine Grundstücksteilung erfolgen, kann die
Erschließung des hinterliegenden Grundstücks durch die Eintragung einer Baulast
oder einer Grunddienstbarkeit gesichert werden.
Die Festsetzung der Baugrenzen für diesen Bereich erfolgt
analog dem derzeit geltenden Planungsrecht (Bebauungsplan Nr. 1
„Nieder-Wöllstädter-Straße“).
Anmerkung zu 4):
Keine Aufnahme in den Bebauungsplan, da sich im
Geltungsbereich keine öffentlichen Verkehrsflächen befinden.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen
Ja 9 Nein 0 Enthaltung 0
Stellungnahme des Regierungspräsidiums Darmstadt vom 11.12.12
Beschluss 1):
Die Anregung wird berücksichtigt, indem in der Begründung,
Pkt. 2.5 und im Bebauungsplan ein entsprechender Hinweis ergänzt wird.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen
Ja 9 Nein 0 Enthaltung 0
Beschluss zu
2):
Die Hinweise werden berücksichtigt, indem der Text
entsprechend berichtigt und aktualisiert wird.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen
Ja 9 Nein 0 Enthaltung 0
Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
1. Der vorliegende Bebauungsplanentwurf Nr. 83 „Nördlich des
Rabenwegs“ in Friedberg - Ossenheim wird als Satzung beschlossen.
2. Die landesrechtlichen Vorschriften gem. § 81
HBO als Bestandteil des o. a. Bebauungsplanentwurfes werden ebenfalls
beschlossen.
3. Der vorliegende Entwurf der Begründung des
Bebauungsplanes Nr. 83 „Nördlich des Rabenwegs“ in Friedberg - Ossenheim wird
beschlossen.
Abstimmungsergebnis: