Sitzung: 24.01.2013 Ortsbeirat des Stadtteils Ossenheim
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Der Ortsvorsteher nimmt Bezug auf die Niederschrift zur
Sitzung OB Oss/006/11-16 vom 15.11.2012
TOP 3. und berichtet aus den Beratungen zum Haushalt 2013 bzgl. der in o.g. Niederschrift vom Ortsbeirat Ossenheim beantragten Mittel.
Zu 1) Bereitstellung von Haushaltsmitteln in dem Haushalt 2013 zur Errichtung
von zwei
Fußgängerüberwegen
an den Ortseingängen von Ossenheim
mit Signalsicherung (Bezug: Protokoll der Sitzung
OB/Oss 19/06-11 TOP 3 sowie Protokoll der Sitzung 25/06-11 TOP 5 sowie Protokoll
der Sitzung 002/11-16 TOP 8). Die Errichtung des Fußgängerüberweges von
Richtung Florstadt kommend soll vorrangig behandelt werden.
Der Antrag
wurde seitens der Verwaltung an die Behörde „Hessen mobil“ mit der Bitte um
Stellungnahme weiter geleitet. Erst wenn deren Antwort vorliegt, kann der
Antrag weiter behandelt werden. Es besteht daher keine Notwendigkeit, bereits
jetzt Mittel in den Haushalt 2013 einzustellen.
Zu 2) Bereitstellung von Haushaltsmitteln in dem
Haushalt 2013 zur Erneuerung des Gehweges
Sandkautenweg
(Ostseite) Stadtteil Ossenheim. Die Mittel waren bereits im Vorschlag für den Haushalt 2012 vorgesehen und wurden auf den Haushalt 2013 verschoben (Bezug: Protokoll Sitzung
OB/Oss/002/11-16 TOP 8).
Zurzeit stehen für diese Maßnahme keine Mittel zur Verfügung. Es ist seitens der Verwaltung jedoch vorgesehen, für den Haushalt 2014 eine Aufnahme in das Investitionsprogramm erneut anzumelden.
Zu
3) Bereitstellung von Haushaltsmitteln
in dem Haushalt 2013 zur behindertengerechten
Ausgestaltung
der Zugänge zum Bürgerhaus Ossenheim und zum angrenzenden Pavillon. Beide
Zugänge sollten
für Rollstuhlfahrer problemlos zu erreichen sein, so wie es bereits in den
Anträgen DS-Nr.: 01-06/1291 vom 29. April 2003 sowie 06-11/1379 vom 16. August
2010 sowie im Protokoll OB/Oss/002/11-16 TOP 5 zum Ausdruck gekommen ist.
Der
Ortsvorsteher verliest ein Schreiben des zuständigen Amtsleiters. Nach dessen
Ansicht wäre aus Gründen der Effizienz zunächst eine Gesamtplanung unter
Einbeziehung der Bürgerhäuser Ockstadt
und Bruchenbrücken bzgl. behindertengerechter Zugänge mit einem Fachbüro
notwendig, da diese Bürgerhäuser ebenfalls über keinen entsprechenden Zugang
verfügen.
Da im Haushalt
2013 keine Mittel für eine entsprechende Planung eingestellt sind,
kann seine
Behörde diesbezüglich nicht tätig werden.
Der Ortsbeirat nimmt die vorstehenden Ausführungen zur Kenntnis.