Beschluss: zur Kenntnis genommen

Der Ortsvorsteher nimmt Bezug auf die Niederschrift zur Sitzung OB Oss/006/11-16 vom 15.11.2012

TOP 3. und berichtet aus den Beratungen zum Haushalt 2013 bzgl. der  in o.g. Niederschrift vom Ortsbeirat Ossenheim beantragten Mittel.

 

 

Zu 1)     Bereitstellung von Haushaltsmitteln in dem Haushalt 2013 zur Errichtung von zwei

Fußgängerüberwegen an den Ortseingängen von Ossenheim mit Signalsicherung (Bezug: Protokoll der   Sitzung OB/Oss 19/06-11 TOP 3 sowie Protokoll der Sitzung 25/06-11 TOP 5 sowie Protokoll der Sitzung 002/11-16 TOP 8). Die Errichtung des Fußgängerüberweges von Richtung Florstadt kommend soll vorrangig behandelt werden.

 

Der Antrag wurde seitens der Verwaltung an die Behörde „Hessen mobil“ mit der Bitte um Stellungnahme weiter geleitet. Erst wenn deren Antwort vorliegt, kann der Antrag weiter behandelt werden. Es besteht daher keine Notwendigkeit, bereits jetzt Mittel in den Haushalt 2013 einzustellen.

 

 

Zu 2)     Bereitstellung von Haushaltsmitteln in dem Haushalt 2013 zur Erneuerung des Gehweges

Sandkautenweg (Ostseite) Stadtteil Ossenheim. Die Mittel waren bereits im Vorschlag für den Haushalt 2012 vorgesehen und wurden auf den Haushalt 2013 verschoben (Bezug: Protokoll Sitzung OB/Oss/002/11-16 TOP 8).

 

Zurzeit stehen für diese Maßnahme keine Mittel zur Verfügung. Es ist seitens der Verwaltung jedoch vorgesehen, für den Haushalt 2014 eine Aufnahme in das Investitionsprogramm erneut anzumelden.

 

Zu 3)     Bereitstellung von Haushaltsmitteln in dem Haushalt 2013 zur behindertengerechten

Ausgestaltung der Zugänge zum Bürgerhaus Ossenheim und zum angrenzenden Pavillon. Beide

Zugänge sollten für Rollstuhlfahrer problemlos zu erreichen sein, so wie es bereits in den Anträgen DS-Nr.: 01-06/1291 vom 29. April 2003 sowie 06-11/1379 vom 16. August 2010 sowie im Protokoll OB/Oss/002/11-16 TOP 5 zum Ausdruck gekommen ist.

 

Der Ortsvorsteher verliest ein Schreiben des zuständigen Amtsleiters. Nach dessen Ansicht wäre aus Gründen der Effizienz zunächst eine Gesamtplanung unter Einbeziehung der Bürgerhäuser  Ockstadt und Bruchenbrücken bzgl. behindertengerechter Zugänge mit einem Fachbüro notwendig, da diese Bürgerhäuser ebenfalls über keinen entsprechenden Zugang verfügen.

 

Da im Haushalt 2013 keine Mittel für eine entsprechende Planung eingestellt sind,

kann seine Behörde diesbezüglich nicht tätig werden.

 

 

Der Ortsbeirat nimmt die vorstehenden Ausführungen zur Kenntnis.