Ortsbeiratsmitglied Stengel erachtet ein in der Geschäftsordnung für die Ortsbeiräte

geregeltes Initiativrecht für Ortsbeiräte als sinnvoll. Er hatte hierzu eine Eingabe an Ortsvorsteher Weil

gerichtet und Ortsbeiratsmitglied Stengel möchte wissen, inwieweit seine Eingabe fortgeschritten ist.

 

Ortsvorsteher Weil erklärt daraufhin, dass Leiterin des Haupt- und Personalamtes Frau Becker die Eingabe aufgenommen hat. Sie will weitere Anfragen diesbezüglich sammeln und dann prüfen, ob

ein eingeräumtes Initiativrecht für Ortsbeiräte mit der HGO und anderen Vorschriften oder

Richtlinien in Einklang zu bringen ist. Dann wird entschieden, ob ein Initiativrecht

festgesetzt werden kann.

 

 

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, bedankt sich Ortsvorsteher Weil bei den Anwesenden und schließt die Sitzung.