Sitzung: 15.11.2012 Ortsbeirat des Stadtteils Ockstadt
Ortsbeiratsmitglied Stengel erachtet ein in
der Geschäftsordnung für die Ortsbeiräte
geregeltes Initiativrecht für Ortsbeiräte als
sinnvoll. Er hatte hierzu eine Eingabe an Ortsvorsteher Weil
gerichtet und Ortsbeiratsmitglied Stengel
möchte wissen, inwieweit seine Eingabe fortgeschritten ist.
Ortsvorsteher Weil erklärt daraufhin, dass Leiterin
des Haupt- und Personalamtes Frau Becker die Eingabe aufgenommen hat. Sie will
weitere Anfragen diesbezüglich sammeln und dann prüfen, ob
ein eingeräumtes Initiativrecht für
Ortsbeiräte mit der HGO und anderen Vorschriften oder
Richtlinien in Einklang zu bringen ist. Dann
wird entschieden, ob ein Initiativrecht
festgesetzt werden kann.
Nachdem keine weiteren Wortmeldungen
vorliegen, bedankt sich Ortsvorsteher Weil bei den Anwesenden und schließt die
Sitzung.