Die Absperrung wurde gewaltsam beschädigt; angeblich durch Unachtsamkeit eines PKW-Lenkers. Was der/die Betreffende trotz Durchfahrtverbots- und Sackgassen-Schildern dort überhaupt zu suchen hatte, konnte nicht geklärt werden. Das Stadtbauamt lässt die Absperrung auf Kosten des Schädigers erneuern.