Sitzung: 30.10.2012 Stadtverordnetenversammlung
Gemäß § 46 (1) HGO verliest und überreicht Bürgermeister Michael Keller die
Ernennungsurkunde. Der Text der Ernennungsurkunde lautet:
K R E I S S T A D
T F R I E D B E R G ( H E S S E N )
ERNENNUNGSURKUNDE
für
Herrn Peter
Ziebarth
geboren am 11.
Februar 1951
Nachdem
die Stadtverordnetenversammlung Sie am 30. Oktober 2012 zum hauptamtlichen
Ersten Stadtrat gewählt hat, werden Sie hiermit unter Berufung in das
Beamtenverhältnis auf Zeit zum
hauptamtlichen
Ersten Stadtrat
der Kreisstadt Friedberg (Hessen) für eine am 01. Februar 2013
beginnende Amtszeit von sechs Jahren ernannt.
Diese Urkunde wird in der Erwartung vollzogen, dass Sie Ihre
Amtspflichten gewissenhaft erfüllen, das Vertrauen rechtfertigen, dass Ihnen
mit dieser Ernennung bekundet wird, und dass Sie sich jederzeit für die
freiheitliche demokratische Staatsordnung einsetzen.
Friedberg (Hessen), den 30. Oktober 2012
DER
MAGISTRAT
der Kreisstadt Friedberg (Hessen)
(Michael
Keller) (Herbert Wellenberg)
Bürgermeister
Stadtrat
Nach Aushändigung der Ernennungsurkunde leistet Erster Stadtrat Ziebarth
die nachfolgend aufgeführte Eidesformel nach § 72 HBG.
Erster Stadtrat Ziebarth spricht dem ihm von Stadtverordnetenvorsteher
Hollender vorgesprochenen Diensteid:
„Ich schwöre, dass ich das Grundgesetz für
die Bundesrepublik Deutschland und die Verfassung des Landes Hessen sowie alle
in Hessen geltenden Gesetze wahren und meine Pflichten gewissenhaft und
unparteiisch erfüllen werde, so wahr mir Gott helfe.“
Gemäß § 46 (1) HGO wird Erster Stadtrat Ziebarth vom Stadtverordnetenvorsteher
Hollender mit Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Aufgaben
verpflichtet.
Der zukünftige Erster Stadtrat Ziebarth hält seine Antrittsrede.
Glückwünsche und Grußworte werden von den einzelnen Fraktionen gesprochen: