Beschluss: beantwortet

Anfrage

 

1. Ist es richtig, dass die Satzung für die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Friedberg (Hessen) (i.d.F. vom 01.04.2004, zuletzt geändert am 29.04.2005) seit längerer Zeit zur Überarbeitung im Rathaus liegt

 

2. Ist es richtig, dass die Mitglieder der Bambini-Feuerwehren daher keinen Versicherungsschutz haben?

 

Bürgermeister Keller beantwortet die Anfrage wie folgt:

 

Zu 1.

Satzungen müssen von Zeit zu Zeit angepasst werden. Dies geschieht auch mit der Satzung für die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Friedberg (Hessen). Vom Hessischen Städte- und Gemeindebund wurde die Mustersatzung für die Freiwilligen Feuerwehren überarbeitet und liegt inzwischen vor. Ebenfalls wurde das Hessische Brand- und Katastrophenschutzrecht angepasst. Die neue Mustersatzung wird Anlass sein die derzeitige Satzung für die Freiwillige Feuerwehr in Abstimmung mit dem Stadtbrandinspektor zu überarbeiten. Hierfür wurde aber noch kein zeitlicher Rahmen festgelegt.

 

Zu 2.

Nein. Da Bambini-Feuerwehren per Gesetz (HBKG) Bestandteil der öffentlich-rechtlichen Feuerwehr sind, besteht auch für sie der Versicherungsschutz über die Unfallkasse Hessen. Darüber hinaus wurden die einzelnen Bambini-Feuerwehren nach ihrer Gründung unverzüglich dem Gemeindeversicherungsverband gemeldet und in die bestehende Zusatzversicherung der Stadt Friedberg mit aufgenommen. Der Versicherungsschutz wird jährlich angepasst. Hierzu melden die Feuerwehren zum 31.12. ihren Mitgliederbestand.