Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 41, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

 

1.   Der mit Aufstellungsbeschluss der StVV vom 10.05.2012 festgelegte Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 84 „Kita Ossenheim“ wird erweitert um die Parzellen Fl. 4, Fl.St. 244/12 + 244/15 und Fl. 5, Fl.St. 2 – 5.

2.   Mit dem vorliegenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 84 „Kita Ossenheim“ einschließlich der Begründung und mit den gem. § 9 Abs.4 BauGB i.V.m. § 81 Abs.1 HBO in den Bebauungsplan aufgenommenen bauordnungsrechtlichen Festsetzungen wird die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs.2 BauGB durchgeführt. Die Stellungnahmen der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 BauGB werden gem. § 4a Abs.2 BauGB gleichzeitig mit der Auslegung eingeholt.


Abstimmungsergebnis: