Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 41, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

 

1.   Der Bebauungsplan Nr. 5 „Gießener Straße“ wird für den im Lageplan (Anlage 1) dargestellten Geltungsbereich (Flur 7, Flurstücke 2/20 und 2/21) im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB geändert. Das Planverfahren erhält die Bezeichnung „4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Gießener Straße“ in Friedberg/ Hessen.

 

2.   Mit dem vorliegenden Plankonzept (Anlage 2) sowie dem Entwurf einer Begründung (Anlage 3) wird die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Unterrichtung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt.


Abstimmungsergebnis: