Beschluss:

 

Mit dem vorliegenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 83 „Nördlich des Rabenwegs“ für den im anliegenden Lageplan (Anlage 1 der Vorlage) dargestellten geänderten Geltungsbereich, einschließlich der Begründung mit Umweltbericht und artenschutzrechtlichem Fachbeitrag sowie mit den gem. § 9 Abs.4 BauGB i.V.m. § 81 Abs.1 und 3 HBO in den Bebauungsplan aufgenommenen bauordnungsrechtlichen Festsetzungen wird die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs.2 BauGB durchgeführt. Die Stellungnahmen der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 BauGB werden gem. § 4a Abs. 2 BauGB gleichzeitig mit der Auslegung eingeholt.


Abstimmungsergebnis: