Sitzung: 30.10.2012 Stadtverordnetenversammlung
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 41, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 11-16/0397
Beschluss:
Mit dem
vorliegenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 83 „Nördlich des Rabenwegs“ für
den im anliegenden Lageplan (Anlage 1 der Vorlage) dargestellten geänderten
Geltungsbereich, einschließlich der Begründung mit Umweltbericht und
artenschutzrechtlichem Fachbeitrag sowie mit den gem. § 9 Abs.4 BauGB i.V.m. §
81 Abs.1 und 3 HBO in den Bebauungsplan aufgenommenen bauordnungsrechtlichen
Festsetzungen wird die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs.2 BauGB durchgeführt.
Die Stellungnahmen der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange
gem. § 4 BauGB werden gem. § 4a Abs. 2 BauGB gleichzeitig mit der Auslegung
eingeholt.
Abstimmungsergebnis: