Sitzung: 11.10.2012 Ausschuss für Bauwesen, Planung, Umwelt und Konversion
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 11-16/0412
Beschluss:
1. Der mit Aufstellungsbeschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 10.05.2012 festgelegte Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 84 „Kita Ossenheim“ wird erweitert um die Parzellen Fl. 4, Fl.St. 244/12 + 244/15 und Fl. 5, Fl.St. 2 – 5.
2. Mit dem vorliegenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 84 „Kita Ossenheim“ einschließlich der Begründung und mit den gem. § 9 Abs.4 BauGB i. V. m. § 81 Abs.1 HBO in den Bebauungsplan aufgenommenen bauordnungsrechtlichen Festsetzungen wird die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Die Stellungnahmen der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 BauGB werden gem. § 4a Abs. 2 BauGB gleichzeitig mit der Auslegung eingeholt.
Abstimmungsergebnis: