Sitzung: 11.10.2012 Ausschuss für Bauwesen, Planung, Umwelt und Konversion
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 11-16/0397
Beschluss:
Mit dem
vorliegenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 83 „Nördlich des Rabenwegs“ für
den im anliegenden Lageplan (Anlage 1 der Vorlage) dargestellten geänderten
Geltungsbereich, einschließlich der Begründung mit Umweltbericht und
artenschutzrechtlichem Fachbeitrag sowie mit den gem. § 9 Abs. 4 BauGB i. V. m.
§ 81 Abs. 1 und 3 HBO in den Bebauungsplan aufgenommenen bauordnungsrechtlichen
Festsetzungen wird die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
durchgeführt. Die Stellungnahmen der Behörden und der sonstigen Träger
öffentlicher Belange gem. § 4 BauGB werden gem. § 4a Abs. 2 BauGB gleichzeitig
mit der Auslegung eingeholt.
Abstimmungsergebnis: