Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

 

Mit dem vorliegenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 83 „Nördlich des Rabenwegs“ für den im anliegenden Lageplan (Anlage 1 der Vorlage) dargestellten geänderten Geltungsbereich, einschließlich der Begründung mit Umweltbericht und artenschutzrechtlichem Fachbeitrag sowie mit den gem. § 9 Abs. 4 BauGB i. V. m. § 81 Abs. 1 und 3 HBO in den Bebauungsplan aufgenommenen bauordnungsrechtlichen Festsetzungen wird die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Die Stellungnahmen der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 BauGB werden gem. § 4a Abs. 2 BauGB gleichzeitig mit der Auslegung eingeholt.


Abstimmungsergebnis: