Beschluss: beantwortet

Anfrage:

 

In der Stadtverordnetenversammlung am 01.09.2011 wurde der Antrag der CDU-Fraktion vom 12.08.2011 (DS-Nr.: 11-16/0058), die Vergabe zur Bewirtschaftung eines beweglichen, historisch angepassten Pavillons mit Außenbestuhlung im Burggarten Bereich Bünauscher Hof auszuschreiben, zum Ruhen gebracht, da Bürgermeister Keller erklärte, dass für den an den Burggarten grenzenden Bünauschen Hof ein Bauantrag gestellt wurde, um diesen in einen Gasthof mit Hotelzimmern und Biergarten umzubauen. Die Terrasse in Anbindung an den Burggarten soll gastronomisch genutzt werden.

 

Was ist aus diesem Vorhaben geworden? Wann ist mit dem angekündigten gastronomischen Angebot zu rechnen?

 

 

Bürgermeister Keller beantwortet die Anfrage wie folgt:

 

a)  Das Gelände des Burggartens befindet sich nicht im Eigentum der Stadt sondern des Landes Hessen. Aus diesem Grund wäre der Stadt die von der CDU-Fraktion begehrte Ausschreibung überhaupt nicht möglich. Der zwischen dem Land Hessen und der Stadt Friedberg abgeschlossene Pachtvertrag lässt derzeit eine derartige Nutzung nicht zu.

 

b) Das Bauantragsverfahren bezüglich des Bünau’schen Hofes ist noch nicht abgeschlossen. Die Stadt Friedberg ist in diesem Verfahren vermittelnd mit dem Ziel einer Ermöglichung der vorgesehenen Nutzung tätig. Weitere Angaben können zu diesem privaten Bauvorhaben nicht gemacht werden.


Abstimmungsergebnis: