Anfrage:
In der Stadtverordnetenversammlung
am 01.09.2011 wurde der Antrag der CDU-Fraktion vom 12.08.2011 (DS-Nr.:
11-16/0058), die Vergabe zur Bewirtschaftung eines beweglichen, historisch
angepassten Pavillons mit Außenbestuhlung im Burggarten Bereich Bünauscher Hof
auszuschreiben, zum Ruhen gebracht, da Bürgermeister Keller erklärte, dass für
den an den Burggarten grenzenden Bünauschen Hof ein Bauantrag gestellt wurde,
um diesen in einen Gasthof mit Hotelzimmern und Biergarten umzubauen. Die
Terrasse in Anbindung an den Burggarten soll gastronomisch genutzt werden.
Was ist aus diesem
Vorhaben geworden? Wann ist mit dem angekündigten gastronomischen Angebot zu
rechnen?
Bürgermeister
Keller beantwortet die Anfrage wie folgt:
a) Das
Gelände des Burggartens befindet sich nicht im Eigentum der Stadt sondern des Landes
Hessen. Aus diesem Grund wäre der Stadt die von der CDU-Fraktion begehrte
Ausschreibung überhaupt nicht möglich. Der zwischen dem Land Hessen und der
Stadt Friedberg abgeschlossene Pachtvertrag lässt derzeit eine derartige
Nutzung nicht zu.
b) Das
Bauantragsverfahren bezüglich des Bünau’schen Hofes ist noch nicht abgeschlossen.
Die Stadt Friedberg ist in diesem Verfahren vermittelnd mit dem Ziel einer
Ermöglichung der vorgesehenen Nutzung tätig. Weitere Angaben können zu diesem
privaten Bauvorhaben nicht gemacht werden.
Abstimmungsergebnis: