Da der Ausländerbeirat nicht beschlussfähig ist, muss die Genehmigung der Niederschrift über die 10. Sitzung des Ausländerbeirates vom 29. Mai 2012 mit Hinweis auf § 53 Abs. 2 HGO, auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung, des Ausländerbeirates genommen werden.